Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 24

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Konzerns sowie um die Notwendigkeit, Limitwesen und Reporting in Bezug auf § 39 des Bankwesengesetzes weiterzuentwickeln. Betreffend das Wertpapierhandelsbuch wurden von den Prüfern Empfehlungen zu einer Reihe von Themenkreisen geäußert.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass zu den vorhandenen Mängeln in diesem Bereich von den Prüfern festgestellt wurde, dass diesen, gemessen an den Aktivitäten der Bank, keine zentrale Bedeutung zugekommen ist. Das heißt, die Prüfer haben damals gesagt: Vorhandene Mängel ja, aber keine zentrale Bedeutung, was die Aktivitäten der Bank in Summe betrifft.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schennach.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Bundesminister, sind bei den Nachforschungen der letzten Monate weitere kritische Prüfberichte aufgetaucht, ange­sichts derer keine Erhebungen eingeleitet wurden?

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Bundesrat Schennach, ich möchte die Unterstellung in Ihrer Fragestellung zurückweisen, weil ich gerade sehr klar ausgeführt habe, dass man im damaligen Prüfbericht 2001 offensichtlich sowohl von Seiten der Experten der Notenbank als auch von Seiten der Experten des Bun­desministeriums für Finanzen davon ausgehen musste, dass es weder eine Gläubiger­gefährdung noch eine Verletzung ordnungspolitischer Vorschriften des Bankwesen­gesetzes gegeben hat und daher eben keine Möglichkeit und keine Notwendigkeit bestanden, in Bescheidform entsprechend zu agieren.

Ich darf hinzufügen – weil bei der Hypo Alpe-Adria ja selbstverständlich die im Jahr 2004 eingetretenen Verluste vor diesem Hintergrund in der Diskussion zu sehen sind –: Wenn man sich den Prüfbericht des Jahres 2001 ansieht, dann muss man auf objektiver Basis sagen, dass es keine wie immer geartete Kausalität zwischen der Beurteilung des Prüfungsergebnisses im Jahr 2002 durch die Aufsichtsbehörde und den im Jahr 2004 eingetretenen Verlusten gibt.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, 1524/M.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mayer, um die Verlesung seiner Anfrage.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

1524/M-BR/2006

„Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Länder Tirol und Vorarlberg, die enorme Schäden an ehemaligen Bundesstraßen B zu verzeichnen haben, für die bisher keine Mittel aus dem Katastrophenfonds vorgesehen waren, zu unterstützen?“

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Bundes­rat Mayer, es ist richtig, dass die Bundesländer Tirol und Vorarlberg diesbezüglich sehr deutliche Schäden erleiden mussten. Die Größenordnung, die man hier nennen kann, beträgt 50 Millionen €. Sie wissen, dass mit der seinerzeitigen Übertragung der Bundesstraßen B an die Länder auch die Katastrophenfondsmittel zur Behebung der Schäden und für Vorbeugungsmaßnahmen an diesen Straßen eben an die Bundes­länder übertragen worden sind.

Wenn man die letzten Jahre beobachtet hat, dann konnte man feststellen, dass es eine Reihe von Jahren gegeben hat, in denen es zu keinen Schäden oder nur geringen


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