Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 25

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Schäden gekommen ist, das heißt – unter Anführungszeichen –, das war ein „gutes Geschäft“ für die Länder, weil sie die Mittel aus dem Katastrophenfonds übertragen bekommen haben, es keine entsprechende Schäden gab und die Länder diese Mittel anderweitig, zum Beispiel für Ausbauten im Bereich der Bundesstraßen, verwenden konnten.

In diesem Jahr, mit dieser Hochwasserkatastrophe, sieht man, dass die Mittel für Tirol und Vorarlberg nicht ausreichend waren. Ich habe daher in Nachgesprächen mit den beiden Landeshauptleuten Herbert Sausgruber und Herwig van Staa einen Vorschlag für eine solidarische Unterstützung in solchen Fällen gemacht: erstens, dass der Katas­trophenfonds jährlich um 10 Millionen € aufgestockt werden soll; zweitens, dass diese Mittel ausschließlich für die Abgeltung von Schäden an ehemaligen Bundes­straßen zu verwenden sind, damit man nicht sagen kann: Wir verwenden diese Mittel auch anders! Drittens war der Finanzierungsvorschlag folgender: Ich habe auf der einen Seite angeboten, die Hälfte dieser 10 Millionen €, also 5 Millionen €, aus Bun­des­mitteln zu finanzieren, und auf der anderen Seite die Länder gebeten, in Form einer Kürzung der Zweckzuschüsse des Bundes zur Finanzierung der Straßen die zweite Hälfte, also die weiteren 5 Millionen €, beizutragen, damit man im Fonds jährlich 10 Millionen € hat.

Werden sie gebraucht, dann kann man die 10 Millionen € heranziehen, werden sie nicht gebraucht, dann bilden sie quasi die Basis für einen Fonds, der schön langsam anwachsen kann, damit man für solche Hochwasserkatastrophen dann auch jederzeit gewappnet ist. Dieser Vorschlag wurde von allen Ländern akzeptiert. Es gibt den Entwurf einer Novelle zum Katastrophenfondsgesetz und zum Zweckzuschussgesetz, den wir leider auf Grund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrates in dieser Legis­laturperiode nicht mehr umsetzen konnten, aber ich hoffe sehr – und werde das natür­lich auch vorantreiben –, dass dieser Entwurf in der nächsten Legislaturperiode um­gesetzt werden wird.

Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass wir für diese Hochwasserkatastrophe auch Mittel aus der Europäischen Union bekommen haben und wir diese Mittel ent­sprechend mit diesen zwei Bundesländern teilen werden.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Ist die Finanzierung der notwendigen Vorhaben im Hochwasserschutz demnach auch für die nächsten Jahre gesichert?

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Bundesrat, aus meiner Sicht ist das absolut gesichert. Sie wissen, dass wir noch unter dem Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Erwin Pröll, mit meinem Ministerkollegen Sepp Pröll diesbezüglich Verhandlungen dahin gehend geführt haben, wie wir in den Prioritäten­reihungen, die ja vor allem Sache der Länder sind, nach den großen Hochwasser­katastrophen dazulernen können. Gibt es die Notwendigkeit, unter Umständen auch andere Prioritätenreihungen zu machen? Man hat ja jetzt gesehen, wo es auf der einen Seite ganz besonders virulente Punkte und Gefahrenzonen gibt, was Hochwasser betrifft.

Auf der anderen Seite haben wir eine sehr, sehr deutliche Budgetaufstockung für die nächsten Jahre durchgeführt, damit wir gemeinsam, Bund und Länder, im Hochwas­serschutzbereich einen sehr wirkungsvollen Schwerpunkt setzen können. Ich glaube, die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu sehen, dass die Bundesländer und der Bund jede Anstrengung unternehmen, um die Bevölkerung wirkungsvoll zu schützen. Daher ist das auch ein Schwerpunkt in der Budgetpolitik in den nächsten Jahren.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite