Herren, dass bis
vor drei Wochen noch keine Antwort eingelangt ist. Die größte Vereinigung
der Grenzgänger schreibt an den Finanzminister einen Brief, und man
erachtet es nicht einmal als notwendig, diesem Grenzgänger-Verband zu
antworten.
Herr Minister, Sie
haben in den letzten Jahren 17 Millionen € für Beratungen
ausgegeben. Es wäre gut gewesen, wenn Sie jemand oder Abteilungen
Ihres Ministeriums dahin gehend beraten hätte, dass man auf Briefe
antwortet, denn das ist das Mindeste, was man tun sollte. (Beifall bei der
SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das ist jetzt keine Polemik,
oder? – Rufe bei der SPÖ: Das ist Tatsache!) – Es ist eine
Tatsache, dass 17 Millionen € ausgegeben worden sind! Das ist
eine Tatsache!
Details zu dieser Vorgangsweise: Die Schweiz vollzieht dieses Abkommen bereits seit 1. Jänner dieses Jahres. Informiert darüber wurden diese Beschäftigten in der Schweiz jedoch nicht; alle waren sehr überrascht. Dann wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen zugesagt, dass es pauschal zu einer Absenkung der Vorauszahlungen in Österreich kommen werde. Diese Zusage gibt es zwar, nur: Gemacht wurde das leider nicht! Auch die Einkommenssteuervorauszahlungen für diese in der Schweiz Beschäftigten wurden nicht pauschal herabgesetzt, wie das seitens des Finanzministeriums zunächst zugesagt wurde.
Dazu hat aber nicht nur der Grenzgängerverband Bedenken geäußert: Auch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder sieht Nachteile in diesem Doppelbesteuerungsabkommen. Ich zitiere dazu ganz kurz aus einer Stellungnahme der Wirtschaftstreuhänder:
„Durch die Neuregelung werden einerseits in Österreich ansässige, aber in der Schweiz unselbständig tätige Personen gegenüber in der Schweiz ansässige Personen in eine schwierigere Wettbewerbssituation ... gebracht, da sie bei gleichen Löhnen und gleichen Lebenshaltungskosten zukünftig mehr Einkommenssteuer an den Fiskus abliefern müssen.“ – Sehr viel Kritik also an diesem Doppelbesteuerungsabkommen.
Warum das von Österreich aus so betrieben und vorangetrieben wurde – und dann auch noch zum Nachteil Österreichs verhandelt wurde –, ist meiner Überzeugung nach nicht nachvollziehbar, denn zweifelsohne hätte man Möglichkeiten gehabt, dieses Abkommen mit der Schweiz zugunsten Österreich zu verhandlen. Ein Verhandlungspunkt wäre zum Beispiel gewesen, bei Körperschaften die Quellensteuer im Zusammenhang mit Dividenden zu verhandeln. Das wurde jedoch leider nicht gemacht; da gab es leider keine Veränderung.
Das Verhandlungsergebnis, das nun vorliegt, findet die
Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion nicht. Wir lehnen dieses
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ab. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
10.32
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.
10.32
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diesen fünf heute auf der Tagesordnung stehenden Doppelbesteuerungsabkommen sind in dieser Gesetzgebungsperiode bereits 19 andere vorangegangen. Diese Abkommen haben weitgehend übereinstimmende Ziele und Inhalte, sind von fachlicher Zweckmäßigkeit geprägt und werden daher – das ist der einzige Punkt, wo ich Herrn Kollegem Einwallner Recht geben kann – sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat als Routineangelegenheit betrachtet und stets diskussionslos und einstimmig genehmigt.
Die heute zur Beratung stehende Änderung des 1974 abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz fällt aus dieser üblichen Vorgangsweise
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