Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 43

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Herren, dass bis vor drei Wochen noch keine Antwort eingelangt ist. Die größte Vereinigung der Grenzgänger schreibt an den Finanzminister einen Brief, und man erachtet es nicht einmal als notwendig, diesem Grenzgänger-Verband zu antworten.

Herr Minister, Sie haben in den letzten Jahren 17 Millionen € für Beratungen ausge­geben. Es wäre gut gewesen, wenn Sie jemand oder Abteilungen Ihres Ministeriums dahin gehend beraten hätte, dass man auf Briefe antwortet, denn das ist das Mindeste, was man tun sollte. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das ist jetzt keine Polemik, oder? – Rufe bei der SPÖ: Das ist Tatsache!) – Es ist eine Tatsache, dass 17 Millionen € ausgegeben worden sind! Das ist eine Tatsache!

Details zu dieser Vorgangsweise: Die Schweiz vollzieht dieses Abkommen bereits seit 1. Jänner dieses Jahres. Informiert darüber wurden diese Beschäftigten in der Schweiz jedoch nicht; alle waren sehr überrascht. Dann wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen zugesagt, dass es pauschal zu einer Absenkung der Vorauszahlungen in Österreich kommen werde. Diese Zusage gibt es zwar, nur: Gemacht wurde das leider nicht! Auch die Einkommenssteuervorauszahlungen für diese in der Schweiz Be­schäftigten wurden nicht pauschal herabgesetzt, wie das seitens des Finanz­minis­teriums zunächst zugesagt wurde.

Dazu hat aber nicht nur der Grenzgängerverband Bedenken geäußert: Auch die Kam­mer der Wirtschaftstreuhänder sieht Nachteile in diesem Doppelbesteuerungs­abkom­men. Ich zitiere dazu ganz kurz aus einer Stellungnahme der Wirt­schafts­treuhänder:

„Durch die Neuregelung werden einerseits in Österreich ansässige, aber in der Schweiz unselbständig tätige Personen gegenüber in der Schweiz ansässige Personen in eine schwierigere Wettbewerbssituation ... gebracht, da sie bei gleichen Löhnen und gleichen Lebenshaltungskosten zukünftig mehr Einkommenssteuer an den Fiskus abliefern müssen.“ – Sehr viel Kritik also an diesem Doppelbesteuerungsabkommen.

Warum das von Österreich aus so betrieben und vorangetrieben wurde – und dann auch noch zum Nachteil Österreichs verhandelt wurde –, ist meiner Überzeugung nach nicht nachvollziehbar, denn zweifelsohne hätte man Möglichkeiten gehabt, dieses Abkommen mit der Schweiz zugunsten Österreich zu verhandlen. Ein Verhand­lungspunkt wäre zum Beispiel gewesen, bei Körperschaften die Quellensteuer im Zusammenhang mit Dividenden zu verhandeln. Das wurde jedoch leider nicht gemacht; da gab es leider keine Veränderung.

Das Verhandlungsergebnis, das nun vorliegt, findet die Zustimmung der sozial­demo­kratischen Fraktion nicht. Wir lehnen dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ab. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.32


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

 


10.32.23

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diesen fünf heute auf der Tagesordnung stehenden Doppelbesteuerungsabkommen sind in dieser Gesetzgebungsperiode be­reits 19 andere vorangegangen. Diese Abkommen haben weitgehend übereinstim­mende Ziele und Inhalte, sind von fachlicher Zweckmäßigkeit geprägt und werden daher – das ist der einzige Punkt, wo ich Herrn Kollegem Einwallner Recht geben kann – sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat als Routineangelegenheit betrachtet und stets diskussionslos und einstimmig genehmigt.

Die heute zur Beratung stehende Änderung des 1974 abgeschlossenen Doppel­besteuerungsabkommen mit der Schweiz fällt aus dieser üblichen Vorgangsweise


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