Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Weiters lasse ich über den vorliegenden Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Weiss, Einwallner, Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag
abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem
Antrag zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung
ist somit angenommen. (E 216-BR/06.)
Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das
Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz,
das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche
Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1558 d.B. und
1585 d.B. sowie 7629/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird
(1586 d.B. sowie 7630/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Die Berichterstattung zu den Punkten 2 und 3 wird von Herrn Bundesrat Molzbichler übernommen. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Günther Molzbichler: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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