Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 53

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steht selbstverständlich jedem frei. Es ist eine finanzausgleichsrechtliche Materie, die man dann im Detail diskutieren müsste: Gibt man auch den Ländern, Städten und Gemeinden ein Stück von diesem Kuchen ab oder nicht? Das müsste man zu gegebenem Zeitpunkt in einer Phase zwei besprechen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

11.05


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es liegt eine weitere Wortmeldung des Bundesrates Weiss vor. – Bitte.

 


11.06.05

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich greife die Anregung des Herrn Finanzministers gerne auf und bringe folgenden Entschließungsantrag ein (Bun­desminister Mag. Grasser: So war es nicht gemeint!):

Entschließungsantrag

der Bundesräte Weiss, Einwallner, Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen

Der Bundesrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, die nach Punkt 4 des Schlussprotokolls zu dem am 21. März 2006 unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen von der Schweiz zu leistende Vergütung als gemeinschaftliche Bundesabgabe zu behandeln und demzufolge wie die direkt erhobene Einkommenssteuer auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen.

Sollten dem zwingende Bestimmungen des Finanz-Verfassungsgesetzes oder des Finanzausgleichsgesetzes entgegenstehen, wird die Bundesregierung ersucht, sofort nach Beginn der XXIII. Gesetzgebungsperiode dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, mit der eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird.

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

11.06


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Diesmal teile ich es gleich mit: Der Antrag ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Es liegen hiezu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher nun zur Abstimmung.

Ich weise darauf hin, dass der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selb­ständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt. Er bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erhe­ben.

 


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