Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 52

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also in der Schweiz, übernachten, erreichen können, dass Sie nicht mehr unter das österreichische Einkommensteuergesetz, sondern unter einen Schweizer Tarif fallen, wo Sie eine Durchschnittssteuerbelastung von nur 10 bis 15 Prozent haben, dann muss ich Ihnen sagen, da rede ich gar nicht davon, dass Sie unehrlich oder sonst etwas sind, sondern das ist eine völlig legale Gestaltung für jene Österreicherinnen und Österreicher, die in der Schweiz arbeiten. Blöd wären sie, wenn sie nicht ein, zwei Mal im Monat dort übernachten würden, um somit unter das Schweizer Steuerrecht zu fallen. Das ist ein absolut legaler Akt, der völlig in Ordnung wäre.

Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Einwallner, und die anderen sozialdemokratischen Abgeordneten: Wie würden Sie es rechtfertigen, wenn alle Österreicherinnen und Österreicher, die ihre Einkommen nach österreichischen Steuersätzen zu besteuern haben, schlechter behandelt werden und die Grenzgänger, die in Wirklichkeit selbst­verständlich Österreicher sind, aber in der Schweiz arbeiten, in ein anderes Steuer­regime fallen?

Der Steuerausfall – Herr Bundesrat Weiss hat das im Detail ausgeführt – würde im Extremfall, wie Sie dankenswerterweise erwähnt haben, jährlich maximal 80 Mil­lionen € ausmachen, gerechnet ganz einfach so, dass alle Grenzgänger von dieser legalen Steuerfluchtmöglichkeit in die Schweiz Gebrauch machen. – Okay, jetzt machen das vielleicht nicht alle, aber bis zu 80 Millionen € könnte es ausmachen; nur um Ihnen ein Bedrohungspotential aufzuzeigen, das sich für das österreichische Budget, für den österreichischen Haushalt ergeben würde.

Das heißt, meine Damen und Herren: Wenn es zu keiner Abkommensrevision mit der Schweiz kommt, dann ist klar, dass es diesen größeren Steuervorteil geben wird; auch für die Schweiz, weil es dem Schweizer Finanzminister logischerweise nur recht sein kann, wenn sie in der Schweiz zu besteuern sind. Die Schweiz könnte dann auch die volle innerstaatliche Steuer von den Lohneinkünften erheben, und es müsste zu keinem Steuerausgleich mit Österreich kommen.

Meine Damen und Herren, reden wir über die 12,5 Prozent des Lohnsteuer­aufkom­mens, die angesprochen wurden, die unsere Experten herausverhandelt haben. Frau Abgeordnete Lichtenecker hat die Vollstreckungsamtshilfe angesprochen. Die Voll­streckungsamtshilfe, was die Grenzgänger betrifft, haben wir erreicht. Das ist Bestandteil des Abkommens. Die Schweizer leisten Vollstreckungsamtshilfe, was die Grenzgänger betrifft. Ich darf Ihnen sagen, diese Kombination, dass die Schweizer bereit sind, Amtshilfe zur Vollstreckung zu leisten und 12,5 Prozent des Lohn­steuer­aufkommens an Österreich zu refundieren, das ist einzigartig. Es gibt kein zweites Abkommen, das die Schweiz mit irgendeinem anderen Land abschließen würde oder abgeschlossen hätte, das diesen Gütekriterien gegenüber Österreich als zweiten Partner entsprechen würde.

Das heißt, hier haben wir wirklich viel erreicht. Sie haben schon eine Menge an Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen – diese Bestimmungen hat es in keinem einzigen anderen Doppelbesteuerungsabkommen gegeben.

Wenn wir das Abkommen heute nicht beschließen, dann gibt es eine ganz legale Steuerfluchtmöglichkeit, und ich könnte auch niemandem gram sein, wenn er sie in Anspruch nehmen würde, weil er sich einfach eine Menge Steuergeld erspart. Für Österreich wäre das ein Schaden! Ich glaube daher, dass es keine Alternative dazu gibt, dieses Abkommen zu beschließen. Ich ersuche Sie, das entsprechend anzu­nehmen.

Die Frage im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich, die angesprochen wurde, ist eine Frage, die in einem zweiten Schritt zu diskutieren ist, wann immer man der Meinung ist, einen Entschließungsantrag oder sonst etwas einbringen zu müssen, das


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