Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 57

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Ziel und Bestreben bei diesem Gesetz war es, bei der Kreditgewährung nach der Bonität der Kreditnehmer zu unterscheiden und dabei nicht zu sehr auf die typisch österreichische klein- und mittelständische Struktur der österreichischen Wirtschaft zu vergessen, weil sie das Herzstück unserer wirtschaftlichen Aktivitäten und somit Garant für Arbeit und Beschäftigung ist. Dies bedeutet, dass viele tausende Betriebe unterhalb der so genannten Retail-Grenze von 1 Million €, also außerhalb der Risiko­beurteilung, ihre Finanzierungen vornehmen können und somit keine zu großen Hürden für unsere KMUs entstehen, die – und das ist auch eine Tatsache! – zu einem hohen Prozentsatz fremdfinanziert sind. Deshalb sind sie selbstverständlich auch auf finanzierbare Kredite unserer Bankwirtschaft angewiesen.

Andererseits ist die Umsetzung von Basel II aber auch ein Auftrag an die Betriebe, in Hinkunft auch Rating-orientiert zu denken und zu handeln. Damit sollten unter normalen unternehmerischen Gesichtspunkten die Produktivität und die Konkurrenz­fähigkeit der Unternehmen ebenfalls ansteigen.

Dies ist eine sehr gute gesetzliche Lösung, bei der es vor allem durch gute Verhandlungen gelungen ist – wie erwähnt –, das als Schreckgespenst bezeichnete Basel II, in dessen Zusammenhang uns schon der Untergang von vielen Unternehmungen prophezeit wurde, in den Griff zu bekommen.

Besonders erfreulich ist, dass es in einer derart wichtigen Materie parteiübergreifend Konsens – zum Wohle unserer Wirtschaft – gegeben hat. Ich darf mich an dieser Stelle auch ausdrücklich bei unserem Herrn Bundesminister Karl-Heinz Grasser bedanken!

Wir werden dieser Gesetzesvorlage gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

11.20


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


11.20.44

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beide Gesetz­entwürfe, die uns jetzt hier vorliegen, werden unsere Zustimmung finden.

Zum ersten Punkt, zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Basel II, möchte ich erwähnen, dass es uns Grünen besonders wichtig war, dass NGOs, die ja nicht gewinnorientiert sind, nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, beim Rating keine Nachteile erfahren. Dieser Punkt ist uns ein sehr wichtiges Anliegen.

Weiters möchte ich noch eingehen auf das Thema „Kleinstbetriebe“, auf Ein-Personen-Unternehmungen, und deren Zugang zu Risikokapital. Wir, Herr Staatssekretär, glauben, dass wir diesbezüglich in Österreich einen enormen Nachholbedarf haben. Wir haben die Situation, dass die großen Betriebe eine gute Lobbying-Arbeit in ihrem Sinne machen, dass sie einen guten Zugang zum Kapitalmarkt, zum Finanzmarkt und natürlich zu all den Finanz-Förderinstrumentarien haben, die in Österreich zur Ver­fügung stehen; ein gut Teil ist inzwischen bei der aws angesiedelt. Das ist auch gut so, Kapitalzugänge sind wichtig sowohl für die großen als auch für die mittleren Unternehmen – aber insbesondere natürlich auch für die kleinen, kleinsten und Ein-Personen-Unternehmungen!

Zum Thema Risikokapital ist zu sagen, das wird derzeit von der klassischen Wirt­schaftsförderung auf jeden Fall nicht in dem Ausmaß abgedeckt, wie wir uns das vorstellen und wünschen würden. Von daher wäre es an der Zeit, entsprechende Förderinstrumentarien zu schaffen, die das auch tatsächlich möglich machen. Im


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