Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 59

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Wir haben österreichweit Diskussionsveranstaltungen durchgeführt und haben dabei auf der einen Seite Ängste abgebaut und auf der anderen Seite die wesentlichen Anliegen unserer Betriebe an die Entscheidungsträger übermittelt.

Es war uns bald klar, dass Basel II für Banken und Wirtschaft eine Chance sein kann und ist. Die neuen Regelungen bedeuten, dass so genannte Soft Facts eines Unter­nehmens bei der Kreditentscheidung wichtig sind und auch berücksichtigt werden; das ist uns ganz wichtig. Die Person des Unternehmers, sein Innovationspotential, seine Fachkenntnis und die speziellen Möglichkeiten des Unternehmens sind gleichwertige Kriterien wie zum Beispiel ganz einfach betriebswirtschaftliche Kennzahlen.

Wir haben in der Wirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit den Banken rasch Bera­tungsmöglichkeiten eingerichtet und die Unternehmen auf die Gespräche mit den Banken auf Basis der neuen Aspekte vorbereitet. Dadurch hat der Begriff „Rating-Verfahren“ viel von seinem Schrecken verloren. Es wird jetzt an den Banken liegen, die Unternehmen im konkreten Geschäftsfall über die Entscheidungskriterien zu infor­mieren und dadurch das Verständnis für die neuen Möglichkeiten zu stärken.

Aber ganz wichtig ist es auch, bei der Umsetzung von Basel II für die Banken ein Konzept zu finden, welches den Zusatzaufwand in Grenzen hält und unnötige Bürokratie vermeidet, weil die unnötige Bürokratie bei den Banken natürlich wieder für uns Kreditnehmer einen Rückschlag hat.

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Kreditwirtschaft muss durch eine ausgewogene Lösung gesichert sein. Auch dieses Ziel konnte in langwierigen und zähen Verhandlungen erreicht werden, weil sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung für den Wirtschaftsstandort Österreich bewusst waren und sind, und letztendlich hat das auch das Abstimmungsverhalten im Nationalrat bestätigt.

Die Umsetzung von Basel II ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft unserer KMUs! Aber trotz der Zufriedenheit mit dem Ergebnis dürfen wir nicht vergessen, dass weitere Maßnahmen dringend erforderlich sind. In der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode wurden schon wichtige Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die KMUs gesetzt, ein paar sind aber noch ausständig; diesbezüglich schließe ich mich dir, Ruperta (in Richtung der Bundesrätin Dr. Lichtenecker), an und möchte noch einmal sagen: Ich habe mich gefreut, dass neben Herrn Staatssekretär Finz auch Herr Bundesminister Grasser an diesen Verhandlungen teilnimmt, denn ich habe mir gedacht, wenn ich ihnen das im Doppelpack mitgeben kann, dass wir das dann unter Umständen schneller erreichen können. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker – Bezug neh­mend darauf, dass Bundesminister Mag. Grasser im Moment nicht im Saal anwesend ist –: Sollen wir ihn holen, er ist eh nur telefonieren?) – Nein, nein, bitte nein!

Ich weiß, dass hier ein sehr gutes Arbeitsklima herrscht und dass das auch weiter­gegeben wird. Man weiß auch im Finanzministerium, dass die Wirtschaft sehr hartnäckig ist und ihre Anliegen immer wieder bringt – und irgendwann wird alles umgesetzt.

Ich denke nur daran – und ich freue mich darüber –, dass es einen Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner gibt und nicht nur einen Anlaufverlust.

Herr Staatssekretär, etwas ganz, ganz Wichtiges ist die Abschaffung der Kredit­vertragsgebühr (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Sehr gut!) – sie stellt ein Novum dar, das wir in Österreich haben. Diese Gebühr beträgt 0,8 Prozent beziehungsweise 1,5 Prozent des Kredites und bedeutet insbesondere bei Betriebsübergaben eine massive Belastung.

Wenn man einen Kredit aufnimmt, so heißt das, dass man Geld braucht. Dazu kommt dann die Kreditvertragsgebühr und dann auch noch die Eintragung ... (Bundesminister


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