Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 61

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Regelungen getroffen, da unsere Wirtschaft kleinunternehmerisch strukturiert ist. Daher war es notwendig, entsprechende Regelungen zu treffen. Und das wurde, glaube ich, beim Basel-II-Abkommen sehr gut berücksichtigt und voll getroffen.

Eine andere Frage betrifft das Risikokapital für Kleinstunternehmungen – da würde ich vor allem auch Jungunternehmungen dazunehmen. Das ist eine Frage, die in den Bereich der Wirtschaftsförderung gehört. In diesem Zusammenhang ist im Rahmen der aws durch eine Zusammenfassung der einzelnen Instrumente sehr viel geschehen. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Aber noch zu wenig!) Das ist aber ein Kapitel, an dem noch weiter gearbeitet werden muss. Die Regierung hat ja einen Kapital­markt­beauftragten, und dieser hat auch entsprechende Ideen. Das ist sicher ein Kapitel, das in einer von der ÖVP geführten Bundesregierung in der nächsten Gesetz­gebungs­periode selbstverständlich weiter verfolgt werden wird. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Was sonstige Wünsche betrifft, zum Beispiel Kreditvertragsgebühren, so haben diese schon bei der letzten Steuerreform eine große Rolle gespielt. Da war das ein Thema, man musste jedoch aus Betragsgründen Prioritäten und Schwerpunkte setzen, aber ich kann versichern, dass bei den weiteren Entlastungen, die die Regierung ja plant, auch die Frage der Kreditvertragsgebühr und anderes, zum Beispiel Gerichtsgebühren, noch einmal untersucht werden wird.

Als konkretes Projekt betrachten wir, dass die Unternehmungen – und davon sind dann sehr viele KMUs betroffen – von unnötigen „öffentlichen Arbeiten“, also Arbeiten für Behörden entlastet werden, zum Beispiel von Meldepflichten befreit werden. Da wollen wir eine Entlastung in der Höhe von 2 Milliarden € erreichen. Wir streben also an, durch Gesetzesvereinfachungen, durch den Wegfall von Meldungen die Wirtschaft spürbar zu entlasten, also nicht nur auf dem steuerlichen Sektor, sondern auch arbeitsmäßig zu entlasten, indem wir etwa nach dem Beispiel der Niederlande eine derartige Aktion vornehmen. Dazu gibt es schon ein konkretes Projekt im Finanzministerium.

Das Thema Entlastung, speziell für unsere KMUs, ist also ein wichtiges Anliegen des Finanzministeriums. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

11.36


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitäts­sicherungsgesetz geändert wird.

 


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