Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 62

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.38.074. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Normverbrauchs­abgabegesetz, die Bundesabgabenordnung und das Bodenschätzungs­ge­setz 1970 geändert werden – UFSG-Novelle 2006 (1567 d.B. und 1587 d.B. sowie 7631/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Molzbichler übernommen. – Ich sehe, er ist nicht im Saal. Kann bitte der Vorsitzende des Finanzausschusses den Bericht erstatten? – Er ist ebenfalls nicht hier. – Da der Stellvertreter hier ist, darf ich ihn um die Berichterstattung bitten.

 


11.38.44

Berichterstatter Edgar Mayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Normverbrauchs­abgabe­gesetz, die Bundesabgabenordnung und das Bodenschätzungsgesetz 1970 geändert werden – UFGS-Novelle 2006.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht und die Antrag­stellung.

Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher sogleich zur Abstimmung. – Wir sind im Moment am Zählen (Bundesrat Dr. Kühnel: Es geht sich aus!), ob wir beschlussfähig sind. – Es geht. Kolle­ge Himmer, ich darf Sie bitten, dass Sie von Ihrem Platz aus das Stimmrecht ausüben!

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

11.40.405. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich (1555 d.B. und 1588 d.B. sowie 7632/BR d.B.)

 


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