Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über den unabhängigen
Finanzsenat, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung und
das Bodenschätzungsgesetz 1970 geändert
werden – UFSG-Novelle 2006 (1567 d.B. und 1587 d.B.
sowie 7631/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Molzbichler übernommen. – Ich sehe, er ist nicht im Saal. Kann bitte der Vorsitzende des Finanzausschusses den Bericht erstatten? – Er ist ebenfalls nicht hier. – Da der Stellvertreter hier ist, darf ich ihn um die Berichterstattung bitten.
Berichterstatter Edgar Mayer: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus!
Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des
Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über den
unabhängigen Finanzsenat, das Normverbrauchsabgabegesetz, die
Bundesabgabenordnung und das Bodenschätzungsgesetz 1970 geändert
werden – UFGS-Novelle 2006.
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht und die Antragstellung.
Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher sogleich zur Abstimmung. – Wir sind im Moment am Zählen (Bundesrat Dr. Kühnel: Es geht sich aus!), ob wir beschlussfähig sind. – Es geht. Kollege Himmer, ich darf Sie bitten, dass Sie von Ihrem Platz aus das Stimmrecht ausüben!
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006
betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses
an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit
zu Österreich (1555 d.B. und 1588 d.B. sowie 7632/BR d.B.)
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