Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 84

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12.54.0214. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend Beschlüsse II/14 und III/7 zur Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (1398 d.B. und 1613 d.B. sowie 7609/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preiner.

 


12.54.20

Berichterstatter Erwin Preiner: Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli dieses Jahres betreffend Beschlüsse II/14 und III/7 zur Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Winter. – Bitte.

 


12.55.18

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Gleich zu Beginn darf ich sagen: Wir als sozialdemokratische Bundesräte werden dieser Vorlage gerne die Zustimmung geben. Die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen wird durch diese Änderungen gefördert. Einerseits wird der Öffentlichkeitsbegriff dem im Übereinkom­men von Aarhus verwendeten angepasst und damit deutlich präzisiert, aber auch erweitert, andererseits wird der Beitritt zum Übereinkommen von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen allen Mitgliedern der Vereinten Nationen möglich gemacht. Dem stimmen wir natürlich gerne zu.

Ich bin aber auch der Meinung, dass es vielleicht nicht ausreicht, auf diese Weise die Möglichkeit zu einem Beitritt zu schaffen, sondern dass vielleicht durch Anreize und manchmal auch durch diplomatischen Druck auch jene Länder zu einem Beitritt ermuntert werden sollen, in denen der Gedanke des Umweltschutzes vielleicht nicht so stark ausgeprägt ist und solch einen Stellenwert hat, wie dies in den europäischen Ländern üblich ist.

Kritisch muss man in diesem Zusammenhang aber anmerken, dass durch die Regie­rung die UVP im Inland vielleicht etwas zahnloser gemacht worden ist, denn der Bericht über die Vollziehung zeigt, dass durch die Novellierung des UVP-Gesetzes die Zeit für die Genehmigung von Anlagen und Projekten kürzer geworden ist. Das hat natürlich auch Vorteile für die Wirtschaft, aber nur mehr in einem Prozent der Verfahren – in Zahlen: bei 2 von 200 Projekten – erfolgte eine Ablehnung, und das ist natürlich schon ein gewisses Zeichen.

Der Gedanke, der der Änderung zugrunde lag – dass das UVP-Gesetz durch die Verhandlungen zu einem Verhandlungsgesetz wird, wodurch die Projekte in Bezug auf Umweltschutz verbessert werden –, ist rein theoretisch ein positiver. Rein praktisch


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