Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 88

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für die Region Obersteiermark zu schaffen. Für die Ansiedelung gab es zwei gra­vierende Gründe, nämlich zum einen die Nähe der Montanuniversität mit ihrer Forschungseinrichtung, die Weltruf genießt, und zum anderen die arbeitssuchenden Menschen. Die Produktion lief so gut an, dass innerhalb kürzester Zeit von einem Zweischicht- auf einen Dreischichtbetrieb mit Nachtarbeit umgestellt werden musste. 600 Frauen fanden Arbeit, aber es gab ein Problem: das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Dank des großen persönlichen Einsatzes unseres Bürgermeisters Dr. Matthias Konrad, dem es gemeinsam mit Vertreterinnen der Frauen und der Konzernleitung gelungen ist, dieses Verbot aufzuheben, konnte die Zahl der Frauenarbeitsplätze auf 1 000 aufgestockt werden.

Wir Sozialdemokraten sind auf jeden Fall für die Beibehaltung der Nachtarbeit für Frauen, um eine Chancengleichheit zu garantieren und die Diskriminierung der Frauen zu vermeiden. Aber es müssen die Rahmenbedingungen passen.

In dieser Konvention wurden Punkte zur Abmilderung der schädlichen Folgen der Nachtarbeit berücksichtigt, wie zum Beispiel die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit, die weitgehende Begrenzung der täglichen Arbeitszeit von Nachtschwerarbeiterinnen, Ausgleichsmaßnahmen bei ausnahmsweise vorkommender Überschreitung der Begrenzung, Versetzungsanspruch der Nachtarbeiter bei gesundheitlicher Gefährdung oder Betreuung eines Kindes.

Es fehlen unserer Meinung nach aber wichtige Punkte zum Schutz der Nacht­arbeiterinnen – weshalb wir dieser Vorlage nicht zustimmen können –, und zwar Folgendes: Der Nachtbegriff wurde gegenüber anderen Gesetzen um eine Stunde gekürzt. Die Anzahl der Nächte ist sehr hoch: 48 Nächte im Kalenderjahr. Die Saisonarbeit wurde nicht geregelt. Die Dauer von drei Stunden ist ebenfalls zu hoch, denn jemand, der um 2.30 Uhr in der Nacht zu arbeiten beginnt, erfüllt die drei Stunden nicht.

Der Durchrechnungszeitraum von 26 Stunden ist viel zu lang. Ersatzruhezeiten haben den Sinn, dass sich der Arbeitnehmer regeneriert. Bei einem Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen kann davon keine Rede mehr sein.

Wirtschaftliche Interessen werden gegen die Gesundheit beziehungsweise Familien­pflichten aufgewogen. Die Pflege naher Angehöriger begründet keinen Versetzungs­anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz. Es gibt keine Zeitgutschrift und kein Benach­teiligungs­verbot.

Auch wenn uns die schwarz-bunte Bundesregierung weismachen möchte, dass die Bestimmungen EU-konform sind, so ist dies nicht richtig. Wir Sozialdemokraten können der Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Artikel 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich der Nachtarbeit von Frauen nicht zustimmen, da für uns die Rahmenbedingungen nicht stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.11


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


13.11.44

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe einen Antrag ein, in dem ich Sie bitte, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, und ich möchte das auch begründen.

Wie meine Vorrednerin bereits ausgeführt hat, ist mit Wirkung vom 1. August 2002 das Arbeitsgesetz geändert und das Verbot der Nachtarbeit von Frauen aufgehoben worden. Die Bestimmungen über die Nachtarbeit wurden, wie schon ausgeführt,


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