Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 87

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wortmeldungen liegen hiezu keine mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht, danke.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich lasse zunächst über den Antrag abstimmen, gegen den Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wer auch diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

13.06.1715. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend eine Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich der Nacht­arbeit von Frauen (1438 d.B. und 1602 d.B. sowie 7618/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Bader. Ich bitte um den Bericht.

 


13.06.46

Berichterstatter Karl Bader: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich darf aus der Ausschusssitzung berichten, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen hat. Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zustande gekommen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.

 


13.07.35

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 122/2002 wurde das Bundesgesetz vom 25. Juni 1969 über die Nachtarbeit von Frauen, das ein generelles Frauennachtarbeitsverbot vorsah, aufgehoben und die Nachtarbeit im Arbeitsgesetz geschlechtsneutral geregelt. Mit diesem Beschluss erhielten die Frauen eine tatsächliche Chancengleichheit, was vor allem den Arbeitsmarkt betrifft.

Ich darf ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Leoben bringen. Die Firma AT & S siedelte sich in Leoben zu einer Zeit an, als es unendlich schwierig war, Arbeitsplätze


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