Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 86

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Zuletzt kam es im Juni zur öffentlichen Erörterung – und diese ist noch weiter im Laufen – der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Kernkraftwerk Paks in Ungarn. Da hat sich gezeigt, dass es nicht immer ganz so läuft, wie es in den Verträgen vorge­sehen wäre. Die Ungarn haben gemeint, ein Kernkraftwerk in Ungarn kann die Österreicher gar nicht mehr beeinflussen, und da bis jetzt nichts passiert ist, wird auch in den nächsten 20 Jahren nichts passieren. Sie waren somit der Meinung, dass Mitsprache nicht unbedingt erwünscht ist und zumindest nicht eingefordert wird. Es ist sehr erfreulich, dass Österreich trotzdem einige gute Stellungnahmen dazu abgegeben hat. Ein bisschen enttäuschend war, dass der Herr Bundesminister es nicht für wert befunden hat, etwas mehr Wind zu machen und vielleicht auch in der EU zu schauen, ob er noch Unterstützung von anderen Mitgliedstaaten in diesem Verfahren erlangen kann.

Grenzüberschreitende Verfahren gibt es aber auch dann, wenn Österreich sie anstrengt. Ich denke hier an diverse Hochleistungsstraßen-Ausbauten. Auch da läuft es nicht immer ganz so, wie man es sich vorstellt, wie zum Beispiel bei der Nord­autobahn. Ich nehme einmal an, dass es auch bei der B303 in Richtung Tschechien nicht sehr viel anders laufen wird.

Aber in vielen Bereichen kommt es in Österreich nicht einmal zu einer nationalen UVP, weil Autobahnen einfach gestückelt erweitert werden, sodass man dafür keine UVP braucht. Das ist uns in Korneuburg bei der A22 passiert, und das passiert jetzt bei der Flughafenautobahn, dass man eben sagt: Wir machen nur Abschnitte von 5 Kilometern Länge, dann brauchen wir keine UVP und brauchen auch nicht zu prüfen, ob es Umweltauswirkungen hat. – Das ist meiner Meinung nach auch nicht die richtige Vorgangsweise.

Nichtsdestoweniger finde ich es sehr wichtig, das Espoo-Übereinkommen an die Aarhus-Konvention anzupassen. Das Problem, das ich schon auch sehe, ist, dass die Aarhus-Konvention insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu den Gerichten in Österreich und momentan auch in der Verordnung der EU nicht ganz ideal umgesetzt ist – das ist jetzt einmal nett ausgedrückt. Es ist der Zugang zu den Gerichten einfach nicht im gewünschten und im notwendigen Ausmaß vorhanden.

Die letzte Schnellschuss-Aktion, die jetzt passiert – wir werden ein paar Tages­ordnungspunkte später unter den Verkehrsbelangen darauf eingehen –, ist eine Ände­rung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich, und zwar eine doch immense Änderung, mit der sich der Umweltausschuss eigentlich überhaupt nicht befasst hat. Der Umweltminister hat auch keine Vorlage gelegt, sondern irgendjemand hat einen Abänderungsantrag eingebracht. Am Umgang mit dem Umweltverträglichkeits­prü­fungs­gesetz in Österreich ist es in letzter Zeit doch schon sehr auffällig, dass es immer wieder Anlassgesetzgebung gibt, zuerst bei Spielberg und jetzt bei der dritten Flughafenautobahn.

Ich weiß nicht, wo du (in Richtung der Bundesrätin Diesner-Wais) das Lob der EU für unser tolles UVP-Gesetz gesehen hast und wann dieses Lob ausgesprochen worden ist. Das Problem ist, dass in letzter Zeit in regelmäßigen Abständen unser UVP-Gesetz, das schon einmal viel besser war, abgeändert und zurückgestutzt wird und der Herr Minister offenbar nicht einmal die Zeit findet, sich damit zu beschäftigen, sondern es werden eben Abänderungsanträge von irgendwem eingebracht, und es wird nicht mehr in einem Umweltausschuss diskutiert.

Nichtsdestoweniger werden wir dem Espoo-Übereinkommen zustimmen. Ich hoffe, dass auch in Österreich an die Gesetzgebung wieder andere Maßstäbe angelegt werden. (Beifall bei den Grünen.)

13.05

 


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