Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 109

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eine Art der Evaluation, sich zu orientieren, Einsichten zu bekommen und wohl auch Aussichten, wie es weitergehen könnte. Das, so nehme ich einmal an, ist ein Bericht.

Der nächste Schritt ist, so einen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Mein Verständnis von Kenntnisnahme ist nicht unbedingt, dass ich jede Zeile unterschreiben muss, wenn ich etwas zur Kenntnis nehme. Deshalb bin ich etwas verwundert darüber, wenn zumindest bei zwei Berichten, so wie es hier der Fall ist, nur eine Stimmengleichheit möglich war, weil ich daraus schließe, dass doch einige diese Berichte nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Das heißt, mein Verständnis, wenn ich etwas zur Kenntnis nehme, ist nicht unbedingt, dass ich das bis zum letzten Punkt unterschreiben muss, was da drinnen steht – da bin ich sehr froh als Parlamentarier –, sondern, dass die Ressorts das vorlegen müssen, was sie zuerst einmal vorhaben ... (Bundesrat Mag. Erlitz: „Zur Kenntnis gebracht“ müsste es heißen!)

Ich weiß nicht, ob wir da nicht ein bisschen Wortspielerei betreiben, denn wenn ich sage, ich nehme etwas zur Kenntnis, habe ich noch nicht abgestimmt, dass ich alles will, was da drinnen steht, denn ich nehme bei diesen Berichten Folgendes zur Kennt­nis, nämlich dass diese Regierung und ihre Ressorts sehr viel hackeln, sehr viel arbeiten und dass hier einiges drinnen steht. – Punkt eins.

Punkt zwei ist, dass sie aber nicht nur in der Vergangenheit gearbeitet haben, sondern in der Gegenwart arbeiten und auch für die Zukunft etwas machen wollen.

Jetzt möchte ich einfach meine Bemerkung, was für mich ein Bericht ist, vielleicht ein bisschen ausfalten, auch an dem schon angesprochenen Bericht, was Bildung betrifft. Aber bevor ich das tue, möchte ich, damit ich es auf gar keinen Fall vergesse, zwei Anträge einbringen, nämlich genau jene Anträge, die ja auf Grund der Stim­men­gleichheit in dem Sinn noch nicht gestellt wurden.

Antrag

der Bundesräte Dr. Schnider, Kolleginnen und Kollegen auf Kenntnisnahme des Berichts der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten­schutz betreffend EU-Arbeitsprogramm 2006 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates (III-296-BR/2006 d.B. sowie 7612/BR d.B.) (TOP 23)

Die unterfertigten Bundesräte stellen folgenden Antrag:

Der Bundesrat wolle beschließen, den Bericht der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend EU-Arbeitspro­gramm 2006 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates (III-296-BR/2006 d.B. sowie 7612/BR d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

*****

Das wäre der erste Antrag.

Der zweite Antrag lautet:

Antrag

der Bundesräte Dr. Schnider, Kolleginnen und Kollegen auf Kenntnisnahme des Berichts des Bundesministeriums für Inneres an das österreichische Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2006 und zum


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