Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 110

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operativen Jahresprogramm des Rates für 2006 (III-305-BR/2006 d.B. sowie 7616/BR d.B.) (TOP 27)

Die unterfertigten Bundesräte stellen folgenden Antrag:

Der Bundesrat wolle beschließen, den Bericht des Bundesministeriums für Inneres an das österreichische Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2006 und zum operativen Jahresprogramm des Rates für 2006 (III-305-BR/2006 d.B. sowie 7616/BR d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

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Ich glaube, die beiden Anträge liegen dem Präsidium vor.

Ich nehme jetzt in aller Kürze das Beispiel, was Bildung betrifft, weil es auch von meinem Vorredner angesprochen worden ist. Ich entdecke darin, dass sehr viele wesentliche Punkte angesprochen werden, die heute in der Bildungsdiskussion bedeutsam sind.

Ich nehme mir hier aber auch die Freiheit, ein Stück aus dieser Einsicht und Aussicht zu verdeutlichen. Es sind fünf, sechs wichtige Punkte enthalten. Ich glaube, wir haben als Parlamentarier auch die Aufgabe, ein paar Punkte anzusprechen, die vielleicht in dieser Art hier in diesem Bericht nicht vorhanden sind, denn ich sehe den Bericht als etwas, was war, was ist und was man sich vorstellt, die Aufgabe, das Ganze ein Stück zu erweitern – noch dazu, wie es ja auch in diesem Bericht heißt, da Bildung innerhalb unserer Gemeinschaft in Europa die Gemeinschaftsaktivität mit der breitesten Wirkung ist.

Erster Punkt: lebenslanges Lernen. Ich würde manchmal sehr gerne zum lebenslangen Lernen einfach dazuschreiben „lebensbegleitendes Lernen“, denn ich halte es für einen wesentlichen Punkt, dass Menschen in einer beruflichen Ausbildung miteinander unterwegs sind. – Das ist die eine Sache.

Die zweite Sache ist: Wenn man schon Fort- und Weiterbildung als so einen wichtigen Punkt nimmt, dann glaube ich aber auch, dass wir sie bei manchen Berufsgruppen auch verpflichtend einführen müssen. Ich bin selber als Berater, als Lebensberater tätig, und dafür sind im Gesetz 16 Stunden pro Jahr vorgeschrieben. Was ist bei Lehrerinnen und Lehrern gesetzlich vorgeschrieben? – Verpflichtend eigentlich nichts! Und da müssten wir einmal darüber nachdenken, ob nicht solche Aspekte sehr wohl hereingehören.

Nächster Punkt in diesem Zusammenhang: Ich glaube, wir sollten auch ein paar Finanzen mehr investieren, nicht nur in die IT-Infrastruktur, sondern auch in Pro­gramme, die es ermöglichen, lebensbegleitendes Lernen stärker zu aktivieren, nämlich über das weltweite Netz. Das sind für mich Punkte, die ich so jetzt noch nicht finde, wo ich aber gern hätte, dass man sein Augenmerk darauf legt.

Nächster Punkt wäre: Man geht heute auf Qualität und Vergleichbarkeit, und es ist darin auch die Rede von Qualitätscharta, von Qualifikationsrahmen. Dieser Punkt ist auch ausgewiesen, und diesen Punkten soll sich vor allem die finnische Präsident­schaft widmen, natürlich in Kooperation mit all den anderen Mitgliedsländern. Man sollte aber überlegen, ob man nicht die Qualitätsstandards, die man auch im Rahmen des Bologna-Prozesses angeregt hat, wo man bestimmte Dinge ganz klar und deutlich ausspricht, wo etwas in einer Bildungslandschaft als ein Modul oder ein Angebot die und die Qualität hat – ob das jetzt die Credits sind, ob das jetzt die Stundenanzahl ist und, und, und –, angleichen sollte, damit es eine Vergleichbarkeit gibt. Man sollte überlegen, weil vor allem die Erwachsenenbildung angesprochen wird, ob man nicht


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