Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 111

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viel stärker die Kooperation aller Erwachsenenbildungsinstitutionen unter einem bestimmten Qualitätsmaßstab anstreben sollte.

Das heißt, nicht nur zu sagen: Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen, da lässt sich einiges modular und auch vom Angebot her austauschen, sondern auch zu überlegen, dass auch andere Erwachsenenbildungsinstitutionen hier gleiche oder ähnliche Standards anbieten können. Wenn sie die erreichen, dann wäre auch die Möglichkeit einer Anrechnung gegeben. Ich nenne jetzt bewusst zum Beispiel das Wirtschaftsförderungsinstitut. Ich nenne aber auch das bfi; auch andere Institutionen kommen dafür in Frage. Das heißt, wenn die dem Standard entsprechen, was Credits, was Stundenanzahl betrifft, was Qualifizierung des Personals betrifft, wenn ein Modul bestimmten Rahmenbedingungen entspricht, dann, glaube ich, könnten wir, auch was die Ressourcennutzung betrifft, hier wirklich ein Erwachsenenbildungskonzept entwickeln, das viel weiter ginge. Das kommt mir noch zu kurz.

Ein weiterer Punkt: Wir haben es hier in diesem Hohen Haus miteinander beschlossen: das Institut für Technologie und Wissenschaft in Klosterneuburg. Auf europäischer Ebene möchte man ein europäisches Institut. Und natürlich sagt nun Österreich – und darauf möchte ich wirklich Wert legen –, dass es wichtig ist, wenn man ein europäisches Institut entwickelt, dass dieses österreichische Institut, das ja quasi ein Vorläufer ist, als Knotenpunkt etabliert wird.

Ich möchte hier noch einmal eine Forderung von mir, die ich schon in der letzten Debatte in dem Zusammenhang erhoben habe, wiederholen. Es ist mir zu wenig, wenn es bei einem Exzellenzinstitut nur um Technologie geht. Es muss auch die Frage auftauchen, wie sehr auch philosophische Fragestellungen, ethische Fragestellungen hier unmittelbar mit hineingehören. Und dieses Institut kommt mir doch wieder sehr stark technologisch orientiert vor, ich glaube aber, wir müssen uns hier auch andere Fragen stellen, wie wir sie gerade auch in der letzten Zeit aus Brüssel hören, auch was die embryonale Forschung betrifft. Es ist nicht unwichtig, diese Fragen – und da gibt es noch ganz andere Überlegungen und Fragen innerhalb des Technologiesektors – in diesem Zusammenhang mit zu bedenken.

Das wäre von meiner Seite her die Überlegung zum Bericht an sich. Er gibt mir eine Einsicht, ich nehme das zur Kenntnis, sage mir, das ist der Weg, den die Regierung geht, das hat sie vor. Und ich nehme mir als Abgeordneter heraus, diese Punkte ein Stück weiter zu schreiben und in einem engen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern auszuloten, was ist der Weg, der uns neue Aussichten eröffnet, nicht mehr und nicht weniger! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.34


Präsident Gottfried Kneifel: Der von den Bundesräten Dr. Schnider, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag zum Tagesordnungspunkt 23 gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Der von den Bundesräten Dr. Schnider, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag zum Tagesordnungspunkt 27 gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, ist ebenfalls genügend unterstützt und steht auch mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin hat sich Frau Bundesrätin Konrad zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


14.35.27

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wäre jetzt zwar verlockend,


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