Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 117

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Europäischen Gerichtshof zu lösen sein; es ist eine komplexe Materie. Die endgültige Lösung ist ja noch immer nicht formell erreicht, es muss ja noch eine zweite Lesung im Europäischen Parlament geben. Und dann haben die Staaten drei Jahre Zeit, das um­zusetzen. Da wird man selbstverständlich im engen Einvernehmen und in enger Diskussion auch mit den Parlamenten zu Lösungen einer Umsetzung kommen müssen.

Flexicurity – da das auch angesprochen wurde – war zweifellos ein wichtiges Thema, ein Leitthema unserer Präsidentschaft im Beschäftigungsbereich und ist auch von der Europäischen Kommission als wichtiges Instrument der Beschäftigungspolitik anerkannt.

Was die Universitäten betrifft, möchte ich sagen, dass selbstverständlich auch die österreichischen Universitäten aktiv an den europäischen Forschungsprogrammen teilnehmen werden. Im Übrigen ist eine Finanzierung von Gebäuden an öster­reichischen Universitäten durch die Europäische Union nicht vorgesehen.

Es ist das EIT angesprochen worden, das European Institute of Technology. Der Herr Bundeskanzler hat sich ganz besonders dafür eingesetzt, dass dieses EIT, dieses europäische Exzellenzinstitut, auch in die Schlussfolgerungen des Rates aufgenommen wird. Und das ist gelungen.

Das österreichische Exzellenzinstitut in Klosterneuburg kann sich natürlich am künf­tigen europäischen Technologieinstitut ebenso beteiligen wie auch andere exzellente Einrichtungen der österreichischen Universitäten und der Wirtschaft. Thematisch geht es nicht nur um Naturwissenschaft und Technik, sondern natürlich auch um inter­disziplinäre Forschung.

Was die Beschäftigung von Frauen betrifft, so gilt hier etwas, was für sehr viele Bereiche gilt, die angesprochen wurden. Bei den Lissabon-Zielen, bei den, glaube ich, sehr wesentlichen Feststellungen, Zielen, Beschlüssen, die beim März-Rat gefasst wurden, handelt es sich um Materien, wo die nationalen Kompetenzen und die euro­päischen Kompetenzen nebeneinander entwickelt werden müssen. Bei vielen der Bereiche, wo auch die Bürgerinnen und Bürger Sorgen haben – Beschäftigung, Wachstum, soziale Sicherheit, Familie, Gleichstellung von Mann und Frau –, gibt es bestenfalls europäische Rahmenzuständigkeiten. Das heißt, die Europäische Union kann die Rahmenbedingungen schaffen, innerhalb deren dann die nationalen Volks­wirtschaften, die nationalen Gesellschaften ihre nationalen Regelungen zu finden haben. Aber genau darum geht es, und darum ist es auch beim März-Gipfel gegangen, dass man Rahmenbedingungen schafft für jene Bereiche, wo keine ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union gegeben ist.

Die Frage der Steuer und Steuerharmonisierung ist ein geradezu klassisches Beispiel dafür, dass nicht alles gelingen kann, auch wenn einzelne Staaten wie Österreich das wollen, und ich glaube, wir haben hier einen breiten Konsens, dass wir viele Dinge gewollt hätten. Aber in vielen Bereichen – und Steuer ist einer dieser Bereiche – ist Einstimmigkeit erforderlich, und diese Einstimmigkeit ist zu unserem Bedauern sehr oft nicht zu erzielen.

Wesentlich ist aber, dass es während der österreichischen Präsidentschaft immerhin gelungen ist, das Thema KöSt-Bemessungsgrundlage wieder in der politischen Dis­kussion zu verankern und dafür eine breitere Unterstützung seitens der Mitglieds­staaten zu erreichen. Es gibt eine Mehrheit, die diesem Projekt grundsätzlich positiv gegenübersteht, und wir können nur hoffen, dass sich dieser Trend verstärken wird und es letztlich auch zu einer gesamteuropäischen Lösung kommt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite