Es liegt hiezu
ein Antrag der Bundesräte Dr. Schnider, Kolleginnen und Kollegen vor,
den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die den gegenständlichen Bericht
zur Kenntnis zu nehmen wollen, um ihre Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag
ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend
ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im
Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz –
VBKG) (836/A und 1615 d.B. sowie 7624/BR d.B.)
Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 28. Punkt der
Tagesordnung.
Die
Berichterstattung hat Herr Bundesrat Winter übernommen. Bitte um den
Bericht.
Berichterstatter Ernst Winter: Frau Präsidentin! Ich
erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des
Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von
Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf mich daher auf
die Antragstellung beschränken.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
15.24
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben es hier mit einer Richtlinienumsetzung zu tun. Es ist dies eine Verordnung, die in innerösterreichisches Recht transformiert wird, wobei der Artikel 1 bereits in Kraft getreten ist und die Artikel 2 und 3 im Dezember 2006 in Kraft treten werden.
Das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz lässt natürlich auch noch eine Reihe von Dingen offen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Herr Staatssekretär, ich denke jetzt an die gesamte Problematik, die sich im Bereich der Finanzdienstleistungen entwickelt, wovon ein Gutteil bereits im Internet abgewickelt wird, wobei dann eben der Konsumentenschutz zum Teil scheitert.
Zweitens glaube ich, dass es wirklich sehr wichtig sein wird, dass zu einem funktionsfähigen Konsumentenschutz auch die entsprechenden kartellrechtlichen Bestimmungen im europäischen Raum ausgebaut werden, denn im Bereich der Finanzdienstleister und auch im Bankwesen gibt es in einigen europäischen Ländern bereits nur mehr ganz wenige Anbieter für die Konsumentin und den Konsumenten und nur mehr wenige Institute auf diesem Markt tätig sind, die sich dann eben exorbitante Margen teilen. Dort findet das, was die Europäische Union will, nämlich ein freier, fairer Wettbewerb – mit der Betonung auf fair – eigentlich nicht mehr statt.
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