Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 125

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Es gibt Untersuchungen, dass im Bankwesen in jenen Ländern, wo es zu mono­polistischen Entwicklungen gekommen ist, bereits Margen von 30 Prozent und mehr für die Institute gegeben sind. Das heißt, wenn man dort etwas veranlagt oder eine Versicherungsdienstleistung in Anspruch nimmt, lukriert der Vertragspartner für den Konsumenten einen Anteil von 30 Prozent. In Anbetracht dessen glaube ich, dass es ganz dringend notwendig ist, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und entsprechen­de Bestimmungen auszubauen.

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt im Bankenbereich hinweisen, der in den letzten Jahren sehr von sich reden gemacht hat, und zwar auf den Umgang mit der so genannten Zinsgleitklausel. – Sie wissen, dass man es bei den Banken immer wieder sträflich vernachlässigt hat, dass, wenn eine Zinsgleitklausel vorlag, der Kreditneh­mer/die Kreditnehmerin nicht entsprechend informiert wurde und bei einer Absenkung von Zinsen die Zinsen auch tatsächlich abgesenkt wurden. Umgekehrt wurden bei Sparguthaben die Zinsen, auch wenn sie erhöht wurden, dem Sparer nicht erhöht.

Das war – wie ich salopp sagen möchte – wirklich eine jämmerliche Darstellung beziehungsweise eine sehr dramatische Entwicklung in der Bankenlandschaft!

Konsumentenschutz ist daher sehr wichtig, und zwar vor allen Dingen, wie gesagt, im Bereich der Finanzdienstleistungen und der Kommunikationstechnologien. Ich glaube, dass wir da erst am Anfang stehen, wobei der Ausbau in diesem Bereich sicherlich nur im europäischen Konnex erfolgen wird können.

Ich möchte abschließend noch ein Beispiel bringen, und zwar die Richtlinie 261 aus 2004 über Fluggast-Entschädigungen: Sie wissen, dass es dazu Hunderte Beschwer­den in Österreich gibt, die bisher nicht erledigt werden konnten, weil es an ent­sprechenden Möglichkeiten zur Streitschlichtung fehlt. Das wird vom Verkehrsminis­terium sicherlich noch weiter zu betreiben sein!

Insgesamt kann man sagen, dass es ganz wichtig sein wird, den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen noch viel mehr in den Mittelpunkt des Konsumentenschutzes zu stellen, da es für die einzelne Konsumentin/den einzelnen Konsumenten wirklich sehr schwer ist, ihre/seine Rechte durchzusetzen.

Ich ersuche Sie daher, diese Entwicklung noch weiter zu berücksichtigen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.28


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte.

 


15.28.23

Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute ein Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz zu beschließen. Es geht hiebei um eine EU-Richtlinien Umsetzung, es geht um den weiten Bereich des Konsumentenschutzes und um ein gegenseitiges Amtshilfeverfahren.

Es ist dies ein gutes Gesetz, und es hilft uns, im Bereich des allgemeinen Konsumen­tenschutzes einen vernünftigen Schritt weiter zu tun. Immer dann, wenn es Verfeh­lungen gibt, ist es gut, wenn Ansprechpartner bekannt sind, und das vorliegende Gesetz schafft Klarheit im Hinblick auf die vielfältigen Aktivitäten, die im Rahmen des österreichischen Konsumentenschutzes in den Ministerien stattfinden.

Ich bin froh darüber, dass dieses Gesetz so beschlossen wird und – wie ich hoffe – einstimmig beschlossen wird. Ich danke dafür, dass das so möglich ist! Meine Fraktion ist sehr einverstanden mit diesem Gesetz.

 


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