Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 132

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Kollegen Schennach Recht geben. Er ist ja heute mit seiner Meinung sehr oft weit danebengelegen, aber wenn er sagt, dass der Menschenhandel überproportional zugenommen hat, dann hat er Recht. Wo er Recht hat, hat er Recht, der liebe Kollege Schennach!

Die Problematik des Menschenhandels ist in Europa insbesondere seit der Befreiung der kommunistischen Staaten und der damit verbundenen Ostöffnung in Erscheinung getreten und betrifft vor allem den Handel von Frauen und Kindern zum Zwecke der Prostitution. Bis zu 99 Prozent der Betroffenen sind Frauen – sehr junge Frauen –, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen vorwiegend aus den verarmten Gebieten Osteuropas in die westlichen Länder gelockt werden und hier oft unter unmenschlichen Bedingungen sexuell ausgebeutet werden.

Wie heute schon ausgeführt – um auf die Kollegin Fröhlich zu replizieren –, gehört der Menschenhandel in seiner herabwürdigenden Form nach dem Waffenhandel und der Drogenkriminalität zu den drei größten Einnahmequellen der organisierten Kriminalität. Weltweit sind pro Jahr Hunderttausende Menschen vom Menschenhandel betroffen, und es sind mehr als ausreichend Fälle dokumentiert.

Nach einer Schätzung der Europäischen Union sind in Europa bisher etwa 500 000 Frauen Opfer von Menschenhandel geworden. Davon sind 100 000 Kinder und Jugend­liche, die im Westen der Prostitution zugeführt werden. Es kann daher jede Maßnahme nur begrüßt werden, die geeignet ist, dem gegenzusteuern.

Eine dieser Maßnahmen ist dieses Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels, weil es in einigen wichtigen Punkten auch Begriffs­bestimmungen bringt wie zum Beispiel die einheitliche Definition von Menschenhandel, weil gewisse Verpflichtungen für alle Vertragspartner festgelegt werden, weil einheitliche Straftatbestände geschaffen werden, aber auch deshalb, weil die Zusam­menarbeit bei der Verfolgung von Straftatbeständen ermöglicht wird.

Wichtig erscheint mir auch, dass der Menschenhandel – sei es innerstaatlich oder auch grenzüberschreitend – ausdrücklich als Menschenrechtsverletzung gebrandmarkt wird.

Dazu gehören weiters auch wirksame Grenzkontrollen und der vorbeugende Opfer­schutz, weil – und das ist bei diesem Abkommen entscheidend – Maßnahmen gegen international tätige Banden staatenübergreifend gesetzt werden müssen. Dazu bedarf es eben staatenübergreifender Aktionen, was mit diesem Übereinkommen des Europarates gegen den Menschenhandel umgesetzt wird.

Kollege Schennach hat auch gemeint, dass wir „null“ beschließen. Null ist einfach null, null ist nichts, aber dann müssten wir heute auch nicht über die Gesetzwerdung dieses Protokolls diskutieren. Österreich hat nämlich – und das ist auch entscheidend – in diesem Bereich bereits wichtige Vorarbeiten geleistet und ist als erstes Land diesem Übereinkommen beigetreten.

Auch haben wir bereits im Jahre 2004 mit dem Strafrechtsänderungsgesetz einen eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen, aber genauso im Ausländer­beschäfti­gungsgesetz oder im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz wichtige begleitende Maßnahmen gesetzt.

Wir dürfen auch mit einem gewissen Stolz anmerken, dass dieser Maßnahmenkatalog sozusagen während der Auslaufphase der österreichischen Präsidentschaft finalisiert wurde und als ein weiterer Erfolg unseres EU-Vorsitzes bezeichnet werden kann.

Nochmals: Aus österreichischer Sicht sind wir in der sehr guten Lage, dieses Überein­kommen gegen den Menschenhandel übernehmen zu können, ohne im nationalen Recht merkliche Adaptierungen vornehmen zu müssen.

 


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