Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 133

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Lieber Kollege Schennach – er ist inzwischen schon wieder eingetroffen –, wir klopfen uns trotzdem auf die Schulter, obwohl du gesagt hast, wir müssen uns hier nicht auf die Schulter klopfen. Wir klopfen uns wirklich auf die Schulter: Da kann ich unserer Re­gierung nur höchstes Lob und Anerkennung aussprechen! Österreich hat in dieser Problematik die Hausaufgaben längst gemacht, und in aller Bescheidenheit: Wir sind damit wieder ein Vorbild für die ganze EU. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP. Bundesrat Schennach: Und wofür braucht man den Erfüllungsvorbehalt?)

15.58


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindinger. Bitte.

 


15.58.27

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Mayer, wir sollten für den ganzen Europarat Vorbild sein, nicht nur für die Europäische Union, denn ... (Bundesrat Mayer: Ich habe gesagt „EU“!) – EU, ja. Für den Europarat sollten wir Vorbild sein, weil das ein Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Men­schenhandels ist. (Bundesrat Mayer: ... für die EU ... für den Europarat!) – Na ja. Wichtiger wäre es, dass wir auch für die osteuropäischen Länder, die es hauptsächlich betrifft und die noch nicht Mitglied der Europäischen Union sind, bei der Umsetzung dieses Übereinkommens Vorbild sind.

Geschätzte Damen und Herren! In der letzten Sitzung der Parlamentarischen Versammlung im Juni in Straßburg wurde der Bericht über die Beschlüsse des dritten Gipfels des Europarates der Staats- und Regierungschefs vom Mai 2005 in Warschau vorgelegt. In diesem Bericht wurde besonders auf das organisierte Verbrechen und den Menschenhandel eingegangen. Ferner wurde der Europarat angewiesen, seinen Beitrag gegen Menschenhandel und organisiertes Verbrechen zu leisten.

Der Begriff „Menschenhandel“ bezeichnet in Artikel 3 die  Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen;“

Allein an dieser Definition von Menschenhandel, geschätzte Damen und Herren, erkennt man den Großteil der betroffenen Personengruppe, nämlich Kinder und Frauen, und gerade dieser Personengruppe muss besonderes Augenmerk geschenkt werden, denn – weil Kollege Mayer das angeschnitten hat – diese Personen werden zumeist in Mitgliedsländer der Europäischen Union verschleppt. Und gerade diese Länder müssen hier vorbildlich sein, das durch ihre Gesetze unterbinden und ent­sprechende Maßnahmen setzen.

Der Europarat beschäftigte sich seit seinem Bestehen mit den Menschenrechten und somit auch mit Menschenhandel. Eine Reihe von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten wurden seit Bestehen beschlossen, so zum Beispiel eine Empfehlung zu Frauenhandel und Zwangsprostitution im Jahre 1997, eine Empfehlung zu Gewalt gegen Frauen in Europa im Jahr 2002, eine Kampagne gegen Frauenhandel, eine Empfehlung aus dem Jahr 2003, dann eine Empfehlung zur Frage der Migration in Verbindung mit Frauenhandel und Prostitution, eine Empfehlung zum Organhandel in Europa im


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