Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 136

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Zu Tagesordnungspunkt 30:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 25. Juli 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 31:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 32:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


16.09.45

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass diese drei Vorlagen nicht alle einstimmig beschlossen werden, liegt an uns Grünen, und zwar deshalb, weil wir als Einzige gegen die Änderung des Umweltverträglich­keitsprüfungs­gesetzes stimmen werden.

Diese Änderung ist für mich persönlich aus zwei Gründen eigentlich eine Frechheit. (Rufe bei der ÖVP: Moment!)

Der eine Grund ist das Zustandekommen dieser Gesetzesvorlage, nämlich durch einen Abänderungsantrag zu einem Initiativantrag, der überhaupt nichts mehr mit dem ursprünglichen Initiativantrag zu tun hat! Wir diskutieren darüber überhaupt nicht mehr im Umweltausschuss, sondern der Antrag passiert nur mehr den Verkehrsausschuss – auch das ist für mich nicht richtig. In letzter Zeit kommt das leider immer öfter vor, dass nicht mehr in Ausschüssen diskutiert wird, sondern derartige Anträge einfach nur mehr kurzfristig im Plenum eingebracht werden.

Der zweite Grund ist natürlich, dass geplant ist, unzumutbar hohe Lärmgrenzwerte im Bereich von Flughäfen einzuführen. (Bundesrätin Roth-Halvax: Wo steht denn das? Bitte, wo steht das? Sag mir das, ich finde das nicht!) – Das kommt schon noch.

Zu Punkt eins: Es gab eine Vorlage, einen Initiativantrag, betreffend auch das Um­weltverträglichkeitsprüfungsgesetz, und in diesem Initiativantrag ging es darum, dass eine Erläuterung angehängt werden sollte, und zwar sollte bei dem Begriff „Land­wirtschaftskammer“ auch die Abkürzung in Klammern angeführt werden. Dass man dafür einen eigenen Beschluss auf Gesetzesänderung fasst, war von Anfang an ein bisserl seltsam, und vor der Nationalratssitzung stellte sich dann auch heraus, dass das Ganze offensichtlich doch andere Gründe hatte. Am Tag der Nationalratssitzung wurde ein Abänderungsantrag eingebracht, in dem verlangt wurde, dass Lärmgrenz­werte im Bereich von Flughäfen durch Verordnung festgesetzt werden sollen; nur mehr durch Verordnung, und diese Verordnung ist noch nicht erlassen. Dass die Lärmgrenzwerte in dieser Verordnung höchstwahrscheinlich nicht dem entsprechen werden, was in der Mediation ausgemacht worden ist, ist aber schon auch klar.

 


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