Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 138

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

weiterhin Klagen seitens der EU-Kommission, seitens der EU erhalten, dass wir unsere Umweltgesetzgebung vernachlässigen.

Der Herr Umweltminister gibt zum Thema „Lärm“ eine Publikation mit dem Titel „[Laut]schrift“ heraus, in der großartig verkündet wird, wie umweltschädlich und vor allem wie gesundheitsschädlich der Lärm ist und was man alles dagegen tun kann. Aber wenn es dann dezidiert um das Gesetz geht, dann ist er nicht vorhanden. Und das ärgert mich ganz besonders.

Aus diesen beiden Gründen, dass nämlich die Gesetzesänderung an und für sich unzu­mutbar ist und dass auch die Vorgangsweise, wie diese Gesetzesänderung zustande gekommen ist, unzumutbar ist, lehnen wir diese Vorlage natürlich ab. (Beifall bei den Grünen.)

16.16


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bevor ich Herrn Staatssekretär Kukacka das Wort erteile, möchte ich Folgendes sagen:

Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Zusammenhang mit der Werdung dieses Gesetzes das Wort „Frechheit“ gefallen ist. Ich würde wirklich bitten, dass wir uns in der Wortwahl zumindest so zurückhalten, dass auf keiner Seite dieses Hauses irgendwelche Kränkungen oder Sonstiges zustande kommen! Also, bitte, befleißigen wir uns einer Sprache, die dieses Hauses würdig ist!

Herr Staatssekretär Kukacka, Sie haben sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.17.43

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig darin, dass jede Großstadt und so natürlich auch Wien einen Flughafen braucht, den Flugverkehr braucht, dass das einfach auch eine Voraussetzung für die Qualität eines Wirtschaftsstandortes ist. Und es ist auch gar nichts Neues, dass der Flughafen Wien aus verkehrspolitischen Grün­den eine Erweiterung braucht, weil er absolut an der Kapazitätsgrenze angelangt ist. Deshalb gibt es seit vielen Jahren Bemühungen um eine dritte Startbahn, und dazu hat auch ein wirklich umfassendes Verfahren stattgefunden, ein Mediationsverfahren, bei dem es letztlich großes Einvernehmen gegeben hat über die Kriterien, bei deren Erfüllung die Möglichkeit für eine dritte Start- und Landepiste bestehen soll.

Das Vorhaben kommt nicht aus heiterem Himmel, das war allen Anrainern klar, und es gibt dazu auch keine vernünftige Alternative! Das muss man der Gerechtigkeit halber dazusagen. Es hat auch keine Aushöhlung der Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben oder ein überfallsartiges Verfahren, sondern Intention ist es einfach, durch diese Novelle auch die Ergebnisse des Mediationsverfahrens in diese Umweltverträglich­keitsprüfung einfließen zu lassen. Das heißt, es ist überhaupt nur möglich, den Bau der dritten Piste in einem UVP-Verfahren zu genehmigen, wenn es hier zu einer ent­sprechenden Anpassung kommt. Dadurch soll die UVP-Genehmigung ermöglicht werden, und negative Auswirkungen dieses Projekts, nämlich Lärmausbreitung, sollen durch diese Novelle entsprechend reduziert werden.

Die Anrainer haben bei Erreichung eines bestimmten Immissionsschwellenwertes Anspruch darauf, bestimmte Lärmschutzmaßnahmen zu erhalten, wie eben zum Beispiel den Einbau von Schallschutzfenstern und Ähnliches mehr.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite