Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 139

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An den bestehenden Immissionsschwellenwerten wird überhaupt nichts geändert! Das, was im Vorfeld der Diskussion behauptet wurde – gerade auch von den Grünen –, ist nichts anderes als der übliche „Alarmismus“, den Sie betreiben, der aber sachlich in keiner Weise gerechtfertigt war! Es kommt also zu keiner Erhöhung der Lärm­grenzwerte!

Der nationale Gesetzgeber – wobei wir aber nur einen bestimmten Einfluss haben, weil wir natürlich nicht die Emissionswerte und die technischen Möglichkeiten am Flugzeug selbst festlegen können – kann nur dafür sorgen, dass für die Betroffenen der Lärm so gering wie möglich ist, und das wird durch dieses Gesetz ermöglicht. Das heißt, eine maßgebliche und eine sinnvolle Reduzierung der Auswirkungen ist daher nur durch Maßnahmen bei den betroffenen Anrainern möglich. Und genau das wird durch diese UVP-Gesetz-Novelle ermöglicht.

Es ist das also ein Gesetz zum Schutz der Anrainer – und nicht das Gegenteil, was hier von manchen behauptet wurde! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

16.21


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir setzen die Debatte fort. Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


16.22.15

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Werte Damen und Herren! Die Richtlinie über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen der Europäischen Union anfliegen, sieht Regeln und Verfahren zur wirksamen Durchsetzung internationaler Sicherheits­standards bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten vor.

Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre auf Grund von Artikel 16 des Abkommens über den zwischenstaatlichen Luftverkehr beste­hende Befugnis zur Überprüfung von ausländischen Luftfahrzeugen, die auf ihren Flughäfen landen, harmonisiert ausüben.

Die Erfassung von Informationen über gemeldete Mängel, die Durchführung von Überprüfungen von Luftfahrzeugen und deren Besatzung und schließlich die Vor­schreibung von Sofortmaßnahmen bei Vorliegen einer Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt sollen innerhalb der Gemeinschaft möglichst einheitlich erfolgen, um eine lückenlose Reaktion auf Sicherheitsmängel zu erreichen. So ist gewährleistet, dass die Einhaltung der internationalen Sicherheitsstandards nicht nur bei Luftfahrzeugen der Gemeinschaft, sondern auch bei Luftfahrzeugen aus Drittländern harmonisiert über­prüft wird und somit ein weiterer Schritt zur Erreichung des Zieles eines einheitlichen hohen Niveaus der zivilen Luftverkehrssicherheit in Europa gesetzt wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass so hohe Standards gefordert werden, unerwähnt bleiben soll aber nicht, dass es für den Konsumenten teurer wird: Laut EU-Vorschrift gibt es auf Flughäfen seit heuer strengere Kontrollen, und diesen müssen sich nun auch das Flugpersonal sowie die im abgesperrten Vorfeld-Bereich Beschäf­tigten unterziehen. In Schwechat bedeutet das pro Tag 4 000 Kontrollen mehr. 13 neue Checkpoints wurden errichtet und 150 Securities eingestellt. – Kosten: 8 Mil­lionen €. Diese Kosten werden natürlich dem Konsumenten verrechnet.

Seit 1. März 2005 werden demnach Flughafen-Mitarbeiter einer Zuverlässig­keits­überprüfung unterzogen. Laut einem Sprecher des Innenministeriums hat das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vom März 2005 bis


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