Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 140

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15. März 2006 rund 14 900 derartige Überprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden an das Verkehrsministerium weitergeleitet. Erst wenn eine positive Beurteilung vorliegt, darf eine Zugangsberechtigung zum Flugplatz erteilt werden.

Nicht nur in Wien werden die Sicherheitsgebühren den Konsumentinnen und Konsumenten angerechnet: So zum Beispiel werden die Passagiergebühren auch am Flughafen Zürich erhöht. Mit dieser Erhöhung reagiert die Flughafen Zürich AG, so eine Mitteilung, auf den Anstieg der Sicherheitskosten von 88 Millionen Franken im Jahre 2003 auf 101 Millionen Franken im Jahre 2005.

Erwähnt sei auch noch: Das Europäische Parlament hat den Weg für EU-weit ein­heitliche Dienst- und Ruhezeiten für Piloten freigemacht. Grundsätzlich soll die höchstzulässige tägliche Flug-Dienstzeit bei 13 Stunden liegen. Zudem soll es für Kabinenpersonal künftig einheitliche Ausbildungserfordernisse geben.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Gesetzesmaterie soll die Um­setzung von EU-Vorgaben in nationales Recht erfolgen. Aus Gründen der Über­sichtlichkeit sollen die vorgeschlagenen Bestimmungen nicht in ein bestehendes Gesetz eingefügt, sondern es soll hiefür ein eigenes Gesetz geschaffen werden.

Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und des Bundesrates Ing. Kampl.)

16.26


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Bitte.

 


16.26.54

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Für mich stellt es eine Verpflichtung, ja gera­dezu eine Notwendigkeit dar, zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen, weil ich, wie hier bereits gesagt wurde, sehr intensiv in dieses Mediationsverfahren mit einbezogen war und weiß, dass das, was wir dort ausverhandelt haben, Verpflichtungen sind, Verpflichtungen, die ja auch unterschrieben wurden.

Dieses Mediationsverfahren war das bisher europaweit größte Verfahren dieser Art, eines, an dem über 55 Gruppen beteiligt waren. Beeindruckend ist, dass wir damit den Beweis liefern konnten, dass es dann – selbst bei so schwierigen Infrastruktur-Pro­jekten und mit so vielen Gruppen –, wenn man fair und offen miteinander arbeitet, möglich ist, eine Einigung zu erzielen.

Worum geht es denn eigentlich bei dieser Abänderung des UVP-Gesetzes? – Ich bitte, diese Äußerung Herrn Staatssekretär Kukacka zu glauben: Wenn es diese Änderung nicht gäbe, wäre die Durchführung dessen, was wir ausverhandelt haben, gar nicht möglich.

Was war denn auszuverhandeln möglich? – Wir konnten erreichen, dass in der Zeit zwischen 21 Uhr und 7 Uhr die – theoretisch mögliche – zusätzliche Kapazität einer dritten Piste nicht ausgenützt wird. Das ist etwas, was vorher gar nicht möglich gewesen wäre! Wir konnten weiters erreichen, dass in der Zeit zwischen 22.30 Uhr und 6 Uhr selbst bei einem Drei-Pisten-System nur eine Piste in Betrieb ist. – Das sind ganz wesentliche Dinge, die in diesem Mediationsverfahren aufgearbeitet wurden!

Noch eine ganz wesentliche Sache: In der Zeit zwischen 23.30 Uhr und 5.30 Uhr werden nicht mehr als durchschnittlich vier Starts und vier Landungen pro Nacht durch­geführt. – Das ist eine Deckelung, eine Halbierung der bisherigen Kapazität! Das


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