Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 141

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

bedeutet eine Reduktion auf die Hälfte dessen, was es im Jahre 2004 gegeben hat! – All das ist in diesem Mediationsverfahren ausverhandelt worden.

Während des ganzen Mediationsverfahrens war auch Herr Dr. Hans-Peter Hutter anwesend. Herr Dr. Hutter hat uns medizinisch beraten, und er hat letztendlich, nach vielen Diskussionen, diesen Maßnahmen sozusagen seinen Sanctus gegeben und dem zugestimmt, da seiner Ansicht nach durch diese Deckelung der Zahl an Starts und Landungen für die Anrainer die Gewissheit gegeben ist, dass diese ausverhandelte Reduzierung der Flugbewegungen bestehen bleiben wird.

In diesem Zusammenhang wurde auch ein Umweltfonds gegründet. Und was ist die Aufgabe dieses Umweltfonds? – Jene Gemeinden, die dadurch in ihrer Entwicklungs­möglichkeit beeinträchtigt sind, werden unterstützt und gefördert.

Dieser Fonds wird mit jährlich 4 Millionen € ausgestattet. Und aus diesem Fonds, von diesen 4 Millionen €, werden innerhalb jener Lärmzonen, die über diesem dB-Grenz­wert liegen, die Schallschutzfenster und auch Wintergärten bezahlt. Und wenn im Winter, wenn die Fenster geschlossen sind, der Schlaf nicht gewährleistet ist, muss auch eine erforderliche Lüftung eingebaut werden. Das sind Maßnahmen und eine Qualität der Standards, die schon sehr beachtenswert sind.

Auch die Lärmzonendeckelung ist eine sehr wichtige Sache. Im Mediationsverfahren haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass der Flughafen nicht beliebig weiter wachsen soll, sondern eine Lärmzonendeckelung eingeführt wird. Diese Qualität muss man sich vorstellen, nämlich dass festgeschrieben wird, dass der Flughafen nicht beliebig weiter wachsen soll. Das ist ja eine Maßnahme für die Lebensqualität der Leute, die dort leben, die eigentlich epochal ist.

Bei der Lärmzonendeckelung ist es so, dass in jenen Zonen, in denen der Lärm über 54 dB ist, keine Neuwidmung für Siedlungsgebiete stattfinden kann. Das bedeutet, dass der Flughafen die Sicherheit hat, dass er sich jetzt innerhalb der festgelegten Gebiete bewegen kann, und dass es den Gemeinden auf der anderen Seite möglich ist, eine Entflechtung zwischen den An- und Abflugrouten und dem Wohngebiet durchzuführen.

Die Festlegung der Lärmzonen beruht auf einer Verkehrsverteilung. Das heißt, die An- und Abflugrouten wurden hier festgelegt. Und diese Verkehrsverteilung ist die Grundlage für das UVP-Verfahren der dritten Piste. Wenn einvernehmlich mit allen Gruppen eine Veränderung dieser Verkehrsverteilung herbeigeführt wird, darf sich die Zahl der Betroffenen innerhalb der Fluglärmzone nicht verändern.

Es sind hier wirklich qualitativ hochwertige Maßnahmen vorgesehen, sodass ich nicht verstehe, dass man daran noch rütteln und dagegen sein kann. (Vizepräsident Weiss übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es wurde auch das Dialogforum eingeführt. Das Dialogforum soll die korrekte Einhaltung der in diesem Mediationsverfahren festgelegten Maßnahmen überprüfen. Dabei geht es um die Einhaltung der Flugrouten – diese werden jährlich evaluiert. Es sind auch Begehrlichkeiten noch nicht ausdiskutiert worden, zum Beispiel lärm­schonendere Landungsverfahren und allfällige Änderungen der Start- und Lande­routen.

Durch das, was in der Vereinbarung festgeschrieben ist, und durch das, was auch nachher im Dialogforum stattfinden wird, ist sichergestellt, dass die Ergebnisse des Mediationsverfahrens umgesetzt und die Vereinbarungen eingehalten werden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite