Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 142

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Susanne Rynesch müssten Sie eigentlich kennen, sie ist die Vertreterin der Österreich-Plattform Fluglärm. Sie hat vor Beginn des Mediationsverfahrens etwas sehr Richtiges gesagt, nämlich: Einer Bürgerinitiative stehen grundsätzlich zwei Wege offen: entweder radikal dagegen zu sein oder sich auf den Dialog einzulassen.

Ich würde mir wünschen, dass ihr euch öfter auf einen Dialog einlässt, bei dem dann etwas sehr Sinnvolles herauskommt, und nicht sofort total in Opposition geht. Susanne Rynesch ist eine Fachkraft mit hervorragenden Fachkenntnissen. Es wäre schön gewesen, wenn ihr Susanne Rynesch vor Erarbeitung eurer Stellungnahme kontaktiert und befragt hättet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

16.33


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Frau Bun­desrätin Kerschbaum gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 


16.33.55

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Frau Kollegin, ich denke, das Mediationsverfahren wäre in der Form nicht zustande gekommen, wenn es nicht einen gewissen Druck gegeben hätte auch von Seiten des Flughafens, verhandeln zu müssen, um diese dritte Piste bauen zu können. Und wenn jetzt der Druck zum Teil genommen wird, indem man Grenz­werte einzieht, die höchstwahrscheinlich doch höher sein werden als jene, die im Mediationsverfahren herausgekommen sind, dann wird wahrscheinlich der Druck, künftig zu verhandeln, für andere Flughäfen, aber auch für Schwechat, wenn dort noch einmal ausgebaut werden sollte, geringer sein, und dann wird man auch nicht so gut verhandeln können.

Ich bin ganz deiner Meinung, Kollegin Roth-Halvax, dass es sicher sehr sinnvoll war, dieses Mediationsverfahren durchzuführen, und dass dabei viele sinnvolle Maßnahmen herausgekommen sind. Aber das, was wir jetzt beschließen, ist eine Änderung des UVP-Gesetzes. Und das verändert das Mediationsverfahren ja nicht, denn das Me­diations­verfahren war vorher und war sicher sinnvoll. Die Änderung des UVP-Gesetzes ist meiner Meinung nach im Gegensatz dazu nicht sinnvoll.

Ich verstehe auch nicht, warum man bei einem UVP-Gesetz nur immissionsseitig ansetzen kann und nicht emissionsseitig. Für mich besteht ein großer Unterschied, ob ich durch Lärmschutzfenster, Wintergärten und Sonstiges geschützt werde oder durch sinnvolle Verteilung oder eine Reduktion des Umgebungslärms. Da besteht ein enormer Unterschied, denn durch Wintergärten und Schallschutzfenster kann ich leider nur die Innenräume besser nutzbar machen, aber die Gegend rundherum nicht.

Ich finde es auch schade, wenn du, Kollegin Roth-Halvax, sagst, wir hätten vorher Frau Rynesch – ich kenne sie gar nicht – befragen sollen ob unserer Stellungnahme. – Man hätte vielleicht auch vorher in diversen zuständigen Ausschüssen über diese Geset­zesänderung und darüber, was man damit bezweckt, reden müssen. Es ist einfach die Vorgangsweise sehr seltsam, nämlich dass ich sage, ich ändere das UVP-Gesetz, mache einen Initiativantrag mit einer Änderung zum UVP-Gesetz, in dem ich eine Abkürzung zu irgendeiner Klammer dazuschreibe, dann im Nationalrat ändere ich aber diesen Initiativantrag ab, mit massiven Änderungen bei den Lärmgrenzwerten, denn vorher hat es keine Lärmgrenzwerte in dem Sinn gegeben, sondern da ging es nur um Lärmgrenzwerte bezüglich Gesundheitsgefährdung.

Es waren nicht Dezibel festgeschrieben, sondern da ging es nur um die Gesund­heitsgefährdung. Und das ist natürlich anders auslegbar. Da gibt es WHO-Grenzwerte.


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