Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 144

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Berichterstatter Wolfgang Sodl: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Ersten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 den Antrag, den Ersten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


16.39.47

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte im Ver­kehrs­ausschuss einige Fragen zu diesem Bericht des Biopatent Monitoring Komitees gehabt, aber leider war kein zuständiger Beamter anwesend, es haben beim letzten Tagesordnungspunkt alle den Saal verlassen. Daher muss ich jetzt hier meine Fragen beziehungsweise meine Bedenken gegen diesen Bericht vorbringen.

Mich wundert, dass zwar in der Einleitung schon festgehalten wird, dass der Bericht jetzt nicht besonders viel Neues hervorbringt, weil nur ein sechsmonatiger Berichts­zeitraum begutachtet wurde. Aber in der entsprechenden Entschließung des National­rates steht, nach spätestens einem Jahr ist ein Bericht zu erstellen. Deshalb verstehe ich nicht, dass man sagt, ich habe nicht genug Zeit gehabt, etwas wirklich Vernünftiges zu berichten, wenn doch ohnehin mehr Zeit gewesen wäre.

Dem Bericht entnehme ich auch – ich würde Sie bitten, mir zu sagen, ob das so stimmt –, dass sich das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz im Biopatent Monitoring Komitee nicht vertreten sehen wollte, da der Konsumentenschutz zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Entschließung des Nationalrates im Bundesministerium für Justiz, welches in der Entschließung nicht genannt ist, ressortierte.

Heißt das jetzt ernsthaft, dass das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Gene­rationen und Konsumentenschutz nicht in diesem Komitee vertreten war? Und wenn dem so ist, kann ich das schon überhaupt nicht nachvollziehen, denn ich habe in der Entschließung des Nationalrates nachgelesen, und da heißt es: In diesem Komitee sollten jedenfalls auch Vertreter der Sozialpartner, des VKI, UBA und Gentechnik-Volksbegehrens eingebunden sein. Es sind viel mehr eingebunden worden, die da nicht dezidiert aufgezählt sind. Also verstehe ich absolut nicht, warum sich das doch zuständige Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumen­tenschutz da heraushält. Das ist mir absolut unverständlich.

Insgesamt ist zu diesem Bericht zu sagen: Es ist sicher eine interessante Zusam­menfassung der Problematik, aber von Monitoring habe ich nicht besonders viel in diesem Bericht gefunden. Es heißt aber Monitoring Komitee.

Im Bereich der Wirtschaft gibt es eine Statistik, die irgendwo abgedruckt wurde. Zusätzlich wurden 133 Fragebögen an KMUs und Forschungseinrichtungen verschickt, von denen 38 beantwortet wurden. Da stellt sich für mich die Frage, ob ein profes­sionelles Institut damit beauftragt wurde, diese Umfrage zu machen, oder ob das die


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