Sekretärin ausgeschickt hat, denn ich denke, wenn ich 133 Fragebögen habe, dann kann ich das direkt erledigen und muss nicht ausschicken und hoffen, dass doch zwei oder drei Leute zurückschreiben. Diese Umfrage ist für mich daher nicht wirklich repräsentativ.
Im Bericht ist immer wieder von einer positiven Auswirkung auf die Arbeitsplätze die Rede. Diese positive Auswirkung auf die Arbeitsplätze schließt man daraus, dass in der Befragung erhoben wurde, dass es Betriebe gibt, die meinen, das hätte eine positive Auswirkung auf die Arbeitsplätze. Ich würde mir schon wünschen, dass man das, wenn man es in den Raum stellt, doch mit Daten untermauert und nicht allein auf Grund einer Umfrage mit 38 Fragebögen, die zurückgekommen sind, sagt, dass das so toll für die Arbeitswelt ist.
Bei den Investitionen ist es prinzipiell dasselbe. Da müssten doch andere Daten vorhanden sein als eine Befragung mit 38 Antworten.
Auf Seite 9 wird des Weiteren in den Raum gestellt, dass ein europaweites wettbewerbsfähiges Patentrecht für forschungsorientierte Unternehmen einen Anreiz bietet, Investitionen in Europa zu tätigen, was sich positiv auf Innovationskraft und Schaffung von Arbeitsplätzen auswirkt.
Wenn man sich jetzt die Erhebungen im Detail anschaut, nämlich dass selbst nur in einem Teil dieser 38 beantworteten Fragebögen genau diese Aussage getroffen wurde, finde ich das schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen.
Im Bereich Konsumentenschutz waren offensichtlich nur mehr die Arbeiterkammer, VKI und Gentechnik-Volksbegehren interessiert, etwas zu machen. Das ist aber leider die Minderheit.
Im Bereich Konsumentenschutz steht sogar im Bericht, Arbeiterkammer und VKI haben keine Auswirkungen auf Preis und Qualität, Zugang zu Waren et cetera feststellen können. Gleichzeitig wird eingeräumt, „dass bisher auch keine systematische Suche mit besonderem Augenmerk auf Biopatente und deren Auswirkungen auf KonsumentInnen seitens des VKI und der AK erfolgt ist.“ – Das heißt eigentlich, dass nichts geschehen ist.
Die Frage ist, sind jetzt Arbeiterkammer und VKI dafür zuständig, herauszufinden, ob es einen Einfluss auf die Konsumenten hat oder nicht, oder ob da nicht dieses Komitee zuständig wäre und ob nicht dieses Komitee Untersuchungen anstreben, in Auftrag geben, selbst machen oder zumindest bezahlen müsste.
Des Weiteren steht beim Konsumentenschutz, dass für die Zukunft angedacht ist, Entwicklungen im medizinischen Bereich zu überprüfen, wenn diesbezüglich Daten vorhanden wären und dem Komitee auch zugänglich gemacht werden würden. – Was ich schon besonders interessant finde. Das heißt, das Komitee bekommt gar nicht alle Daten, was die Preisentwicklung bei Medikamenten betrifft? Oder wie ist dieser Satz zu verstehen? Im Bereich Konsumentenschutz steht eigentlich nur drinnen, dass nichts geschehen ist und dass nichts untersucht werden konnte oder untersucht worden ist.
Ein weiterer Punkt, der mich in diesem Bericht sehr irritiert hat, war die Geschäftsordnung des Komitees. In dieser Geschäftsordnung des Komitees sind die Minderheitenrechte nicht besonders groß geschrieben. Die Minderheiten haben, soweit ich es verstanden habe, keinen Einfluss auf die Tagesordnung. Die Tagesordnung wird vom Leiter festgelegt. Die Minderheiten können zwar irgendwo Anmerkungen im Bericht machen, sie können aber nicht sagen, in welche Richtung es weitergehen soll, in welche Richtung dieses Komitee Untersuchungen anstellen und berichten soll.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite