Bundesrat Stenographisches Protokoll 738. Sitzung / Seite 19

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Präsident Gottfried Kneifel: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Bieringer und Kollegen betreffend klares Bekenntnis zu einer effektiven und lückenlosen Luftraumüberwachung als Ausdruck der österreichischen Sou­veränität, eingebracht im Zuge der Debatte im Bundesrat über den Bericht des Landesverteidigungsausschusses zum Entschließungsantrag der Bundesräte Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Stopp der Beschaffung von Eurofighter-Kampfflugzeugen und Offenlegung der Verträge (153/A(E)-BR-2006 sowie 7643/BR d.B.)

Österreich ist verfassungs- und völkerrechtlich verpflichtet, die Überwachung und Sicherung des Luftraumes als wesentlichen Teil der Aufrechterhaltung seiner Souveränität sicherzustellen. Es ist die Pflicht eines Staates gegenüber seinen Staatsbürgern, ein Höchstmaß an Sicherheit – auch in seinem Luftraum – zu gewähr­leisten. Die modernen Bedrohungen unserer Zeit erfordern zeitgemäße Antworten.

Zur Wahrung dieser Lufthoheit hatte bereits der damals im Hinblick auf die Beschaf­fung eines neuen Waffensystems befasste Landesverteidigungsrat im Jahre 1985 die Empfehlung für den „J-35D Draken“ ausgesprochen und der Bundesregierung zugleich empfohlen, rechtzeitig Verhandlungen für die künftige Nachbeschaffung aufzunehmen.

Gerade durch die Krise im ehemaligen Jugoslawien zu Beginn der 90er Jahre wurde der österreichischen Bevölkerung vor Augen geführt, wie notwendig es ist, eigenständig Sicherheit auch und vor allem im Luftraum über Österreich gewährleisten zu können.

Auf Grund der verfassungs- und völkerrechtlichen Verpflichtung, und vor allem auf Grund der Verpflichtung gegenüber der österreichischen Bevölkerung zur Gewähr­leistung umfassender Sicherheit, ist es unumgänglich, die Überwachung des Luftraumes als wesentlichen Teil der Souveränität sicherzustellen und die Nach­beschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen fortzusetzen. Dies wurde auch durch die Bundesregierung im Regierungsprogramm für die XXI. Gesetzgebungs­periode und im Regierungsprogramm für die XXII. Gesetzgebungsperiode vorgesehen.

Die Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen wurde im Landes­verteidigungsrat mehrfach erörtert und hat dieser am 9. Juli 2001 beschlossen, dass wegen des technisch bedingten Erfordernisses für den Ersatz des „Draken“ empfohlen wird, „ehestmöglich verbindliche Angebote für die Nachfolge des Luftraum­über­wachungsflugzeuges einzuholen, sodass eine Entscheidung spätestens in der ersten Jahreshälfte 2002 getroffen werden kann“.

Am 2. Juli 2002 hat die Bundesregierung den Vortrag des Bundesministers für Landesverteidigung, der einer Empfehlung der Bewertungskommission für den von der Firma EADS angebotenen „Eurofighter Typhoon“ gefolgt ist, zur Kenntnis genommen. Damit hat die Bundesregierung eine Entscheidung für eine moderne, zukunftsorientierte und zugleich europäische Lösung getroffen. Dies wurde in einer Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrates vom 8. Juli 2002 begrüßt.

Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 1. Juli 2003 wurde der Vertrag über die Beschaffung von 18 Luftraumüberwachungsflugzeugen der Type Eurofighter Typhoon unterzeichnet, der mit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 am 21. August 2003 rechtswirksam wurde. Damit hat der Nationalrat seine Zustimmung zu


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