Präsident Gottfried Kneifel: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Bundesräte
Bieringer und Kollegen betreffend klares Bekenntnis zu einer effektiven und
lückenlosen Luftraumüberwachung als Ausdruck der
österreichischen Souveränität, eingebracht im Zuge der
Debatte im Bundesrat über den Bericht des Landesverteidigungsausschusses
zum Entschließungsantrag der Bundesräte Konecny, Schennach, Kolleginnen und Kollegen
betreffend sofortigen Stopp der Beschaffung von Eurofighter-Kampfflugzeugen und
Offenlegung der Verträge (153/A(E)-BR-2006 sowie 7643/BR d.B.)
Österreich ist
verfassungs- und völkerrechtlich verpflichtet, die Überwachung und Sicherung
des Luftraumes als wesentlichen Teil der Aufrechterhaltung seiner Souveränität
sicherzustellen. Es ist die Pflicht eines Staates gegenüber seinen
Staatsbürgern, ein Höchstmaß an Sicherheit – auch in
seinem Luftraum – zu gewährleisten. Die modernen
Bedrohungen unserer Zeit erfordern zeitgemäße Antworten.
Zur Wahrung dieser
Lufthoheit hatte bereits der damals im Hinblick auf die Beschaffung eines
neuen Waffensystems befasste Landesverteidigungsrat im Jahre 1985 die
Empfehlung für den „J-35D Draken“ ausgesprochen und der
Bundesregierung zugleich empfohlen, rechtzeitig Verhandlungen für die
künftige Nachbeschaffung aufzunehmen.
Gerade durch die Krise
im ehemaligen Jugoslawien zu Beginn der 90er Jahre wurde der
österreichischen Bevölkerung vor Augen geführt, wie notwendig es
ist, eigenständig Sicherheit auch und vor allem im Luftraum über
Österreich gewährleisten zu können.
Auf Grund der
verfassungs- und völkerrechtlichen Verpflichtung, und vor allem auf Grund
der Verpflichtung gegenüber der österreichischen Bevölkerung zur
Gewährleistung umfassender Sicherheit, ist es unumgänglich, die
Überwachung des Luftraumes als wesentlichen Teil der
Souveränität sicherzustellen und die Nachbeschaffung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen fortzusetzen. Dies wurde auch durch die Bundesregierung
im Regierungsprogramm für die XXI. Gesetzgebungsperiode und im Regierungsprogramm
für die XXII. Gesetzgebungsperiode vorgesehen.
Die Nachbeschaffung
von Luftraumüberwachungsflugzeugen wurde im Landesverteidigungsrat
mehrfach erörtert und hat dieser am 9. Juli 2001 beschlossen, dass
wegen des technisch bedingten Erfordernisses für den Ersatz des
„Draken“ empfohlen wird, „ehestmöglich verbindliche
Angebote für die Nachfolge des Luftraumüberwachungsflugzeuges
einzuholen, sodass eine Entscheidung spätestens in der ersten
Jahreshälfte 2002 getroffen werden kann“.
Am 2. Juli 2002
hat die Bundesregierung den Vortrag des Bundesministers für Landesverteidigung,
der einer Empfehlung der Bewertungskommission für den von der Firma EADS
angebotenen „Eurofighter Typhoon“ gefolgt ist, zur Kenntnis
genommen. Damit hat die Bundesregierung eine Entscheidung für eine
moderne, zukunftsorientierte und zugleich europäische Lösung
getroffen. Dies wurde in einer Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrates vom
8. Juli 2002 begrüßt.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 1. Juli 2003 wurde der Vertrag über die Beschaffung von 18 Luftraumüberwachungsflugzeugen der Type Eurofighter Typhoon unterzeichnet, der mit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 am 21. August 2003 rechtswirksam wurde. Damit hat der Nationalrat seine Zustimmung zu
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