haltsabschluss in dieser Form auch gelungen ist. Danke
schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ
sowie des Bundesrates Mitterer.)
Er kann als fair und berechtigt angesehen werden. Auch wenn die Gehaltsabschlüsse anderer Gewerkschaften etwas höher sind, so muss man dies doch im Zusammenhang auch mit dem letztjährigen Gehaltsabschluss von 2,7 Prozent sehen. Zudem kann in diesem Jahr ein weit höherer Anteil an Wirtschaftswachstum lukriert werden als im letzten Jahr, und so gibt es auch einen Reallohnzuwachs von 0,75 Prozent.
Der öffentliche Dienst in Bund, Ländern und Gemeinden hat auf die gestiegenen Herausforderungen, die an die öffentlichen Verwaltungen gestellt werden, sehr rasch reagiert und sich in vielen Bereichen zu modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Die Verwaltung hat Bürgerservicestellen eingerichtet, und der Begriff des Kunden hat sich nicht nur als Begrifflichkeit durchgesetzt.
Dieser Gehaltsabschluss ist also in hohem Maße verdient, weil die öffentlich Bediensteten eine hervorragende Dienstleistung erbringen, die in der Bevölkerung auch wieder stärker anerkannt wird. Ich würde mir hier auch ausdrücklich wünschen, dass dies auch in den Medien zum Ausdruck kommt.
Ich möchte auch ausdrücklich – und hier kann ich an die Ausführungen des Kollegen Giefing anschließen – den Dank meiner Fraktion an die MitarbeiterInnen des Hohen Hauses und der Ministerien aussprechen, denn eure Dienstleistungen, eure Tätigkeiten in verschiedensten Bereichen sind enorm wichtig und wertvoll. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Ich möchte es auch nicht verabsäumen, hier anzumerken, dass bei den Gehaltssystemen des öffentlichen Dienstes auch ein grundsätzliches Umdenken Platz greifen und eine Änderung erfolgen muss. Es gibt in den Ländern bereits Tendenzen, auf moderne Gehaltssysteme umzusteigen, die sich vom Senioritätsprinzip wegbewegen und eine Umverteilung der Lebensverdienstsumme zum Ziel haben, sodass die Jüngeren, die Jungen höhere Einstiegsgehälter und stärker ansteigende Gehaltskurven haben, die dann mit vorgeschrittenem Alter verflachen, damit eben jungen Familien, die Kinder haben, in Haus, Wohnung et cetera investieren, wofür eben höhere Gehälter benötigt werden, mehr Geld zur Verfügung steht.
Ich kann hier das Vorarlberger Modell empfehlen. Dort wurde in einer intensiven Diskussion zuerst das Landesbedienstetengesetz geändert, das eben eine Umverteilung dieser Lebensverdienstsumme mit sich bringt, und auch die Gemeinden haben jetzt ein eigenes neues Gehaltssystem, das genau nach diesen Kriterien umgestaltet wurde.
Es ist mir bewusst, dass das nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Das bedarf eines längeren Prozesses, weil dann auch mehr Geld in die Hand genommen werden muss. Ich denke aber, dass man mit der Diskussion doch beginnen sollte.
Ich möchte zum Schluss all jenen Bestrebungen, die zur Finanzierung des Pensionssystems eine Solidarabgabe, eine Pensionsstrafsteuer in Höhe von 10 Prozent von jenen Pensionisten, deren Pensionen über 2 500 € liegen, eingefordert haben, eine Absage erteilen, weil da genau wieder die Beamtenschaft in überwiegendem Maße zum Handkuss kommen wird. Eine Solidarabgabe trifft zum überwiegenden Teil die Beamten, weil sie über entsprechende Pensionen verfügen. Von diesen eine Solidarabgabe von 10 Prozent zu verlangen ist also in höchstem Maße ungerecht, weil sich dies wieder gegen die Lebensverdienstsumme richtet. Außerdem würde eine derartige Maßnahme nur ein Drittel der geforderten Summe einbringen. Eine Diskussion über die nicht vorhandenen Abfertigungen der Beamten würde wieder losgehen oder ist vorprogrammiert.
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