BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 20

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haltsabschluss in dieser Form auch gelungen ist. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Mitterer.)

Er kann als fair und berechtigt angesehen werden. Auch wenn die Gehaltsabschlüsse anderer Gewerkschaften etwas höher sind, so muss man dies doch im Zusammen­hang auch mit dem letztjährigen Gehaltsabschluss von 2,7 Prozent sehen. Zudem kann in diesem Jahr ein weit höherer Anteil an Wirtschaftswachstum lukriert werden als im letzten Jahr, und so gibt es auch einen Reallohnzuwachs von 0,75 Prozent.

Der öffentliche Dienst in Bund, Ländern und Gemeinden hat auf die gestiegenen Her­ausforderungen, die an die öffentlichen Verwaltungen gestellt werden, sehr rasch re­agiert und sich in vielen Bereichen zu modernen Dienstleistungsunternehmen entwi­ckelt. Die Verwaltung hat Bürgerservicestellen eingerichtet, und der Begriff des Kunden hat sich nicht nur als Begrifflichkeit durchgesetzt.

Dieser Gehaltsabschluss ist also in hohem Maße verdient, weil die öffentlich Bediens­teten eine hervorragende Dienstleistung erbringen, die in der Bevölkerung auch wieder stärker anerkannt wird. Ich würde mir hier auch ausdrücklich wünschen, dass dies auch in den Medien zum Ausdruck kommt.

Ich möchte auch ausdrücklich – und hier kann ich an die Ausführungen des Kollegen Giefing anschließen – den Dank meiner Fraktion an die MitarbeiterInnen des Hohen Hauses und der Ministerien aussprechen, denn eure Dienstleistungen, eure Tätigkeiten in verschiedensten Bereichen sind enorm wichtig und wertvoll. Dafür ein herzliches Dankeschön.

Ich möchte es auch nicht verabsäumen, hier anzumerken, dass bei den Gehaltssys­temen des öffentlichen Dienstes auch ein grundsätzliches Umdenken Platz greifen und eine Änderung erfolgen muss. Es gibt in den Ländern bereits Tendenzen, auf moderne Gehaltssysteme umzusteigen, die sich vom Senioritätsprinzip wegbewegen und eine Umverteilung der Lebensverdienstsumme zum Ziel haben, sodass die Jüngeren, die Jungen höhere Einstiegsgehälter und stärker ansteigende Gehaltskurven haben, die dann mit vorgeschrittenem Alter verflachen, damit eben jungen Familien, die Kinder ha­ben, in Haus, Wohnung et cetera investieren, wofür eben höhere Gehälter benötigt werden, mehr Geld zur Verfügung steht.

Ich kann hier das Vorarlberger Modell empfehlen. Dort wurde in einer intensiven Dis­kussion zuerst das Landesbedienstetengesetz geändert, das eben eine Umverteilung dieser Lebensverdienstsumme mit sich bringt, und auch die Gemeinden haben jetzt ein eigenes neues Gehaltssystem, das genau nach diesen Kriterien umgestaltet wurde.

Es ist mir bewusst, dass das nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Das bedarf eines längeren Prozesses, weil dann auch mehr Geld in die Hand genommen werden muss. Ich denke aber, dass man mit der Diskussion doch beginnen sollte.

Ich möchte zum Schluss all jenen Bestrebungen, die zur Finanzierung des Pensions­systems eine Solidarabgabe, eine Pensionsstrafsteuer in Höhe von 10 Prozent von jenen Pensionisten, deren Pensionen über 2 500 € liegen, eingefordert haben, eine Ab­sage erteilen, weil da genau wieder die Beamtenschaft in überwiegendem Maße zum Handkuss kommen wird. Eine Solidarabgabe trifft zum überwiegenden Teil die Beam­ten, weil sie über entsprechende Pensionen verfügen. Von diesen eine Solidarabgabe von 10 Prozent zu verlangen ist also in höchstem Maße ungerecht, weil sich dies wie­der gegen die Lebensverdienstsumme richtet. Außerdem würde eine derartige Maß­nahme nur ein Drittel der geforderten Summe einbringen. Eine Diskussion über die nicht vorhandenen Abfertigungen der Beamten würde wieder losgehen oder ist vorpro­grammiert.

 


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