BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 19

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9.14.18

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einer alten Tradition folgend haben der Bund, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten in Absprache mit den Vertretern der Gebiets­körperschaften, der Länder und der Gemeinden über eine Besoldungsregelung der Bundesbediensteten und Landeslehrer Verhandlungen geführt und aus meiner Sicht ein gutes Ergebnis erzielt. Wir werden das Ergebnis heute vollinhaltlich übernehmen. Vorweg haben sich auch die Gemeinden und die Länder bereit erklärt, diesen Gehalts­abschluss zu übernehmen.

Obwohl ich – unter Anführungszeichen – ja fast „befangen“ bin, weil ich bereits 33 Jah­re im öffentlichen Dienst beschäftigt bin, bei einer Gemeinde, erachte ich das Ergebnis, nämlich eine Erhöhung der Monatsentgelte um 2,35 Prozent, allerdings als angemes­sen. Alles in allem ein guter und, so glaube ich, fairer Abschluss.

Vielleicht stellt dieser Abschluss für unsere öffentlich Bediensteten eine weitere Motiva­tion für ihre Dienstleistung, welche sie für den Staat Österreich erbringen, dar.

Ich möchte jedoch heute bei dieser Gelegenheit auch den Mitarbeitern und Mitarbeite­rinnen im Parlament sowie allen Staatsdienern, wenn ich das so sagen darf, namens meiner Fraktion den Dank aussprechen. Es ist nicht immer selbstverständlich, was, so auch hier in diesem Haus, oft auch zu später Stunde geleistet wird.

Da heute auch eine Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes auf der Tagesord­nung steht, hätte ich vielleicht eine durchaus gute Anmerkung, was allerdings mit dem heutigen Gesetz nicht allzu viel zu tun hat. In der Causa Bezügebegrenzungsgesetz ist eine wichtige Frage bis heute offen geblieben, nämlich: Sind Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern Rechtsträger im Sinne der §§ 4, 5 und 8 des Bezügebegren­zungsgesetzes, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen? Diese Frage hat der Verfassungsgerichtshof unbeantwortet gelassen. Es kann meiner Meinung nach zum Beispiel nicht sein, dass ein Bürgermeister in einer Gemeinde mit mehr als 10 000 Einwohnern, der zugleich Lehrer an einer öffentlichen Schule und Obmann eines Gemeindeverbandes ist, eine Kürzung seiner Bezüge hinnehmen muss. Ein Leh­rer an einer Privatschule zum Beispiel muss keine Kürzungen seiner Bezüge unter die­sem Titel hinnehmen.

Um diese Frage, ob das Bezügebegrenzungsgesetz auch auf Gemeinden unter 20 000 Einwohnern anzuwenden ist, in einer für alle Gemeinden rechtsverbindlichen Weise zu klären, wird es notwendig sein, den Verfassungsgerichtshof erneut anzurufen oder eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen.

Zurück zur Ausgangslage. Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Gehaltsabschluss sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

9.18


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Edgar Mayer. Ich erteile es ihm.

 


9.18.14

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist im Interesse der verhandelnden Gewerkschaf­ten Öffentlicher Dienst und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten gelegen, dass das vorliegende Gehaltsabkommen bereits für den 1. Jänner des kommenden Jahres wirksam wird und somit die Erhöhung von 2,35 Prozent samt Zulagen, was auch wichtig ist, auf dem Gehaltszettel bereits realisiert werden kann. Ich darf mich hier ganz besonders auch bei Staatssekretär Alfred Finz dafür bedanken, dass dieser Ge-


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