BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 32

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Jetzt ist schon klar, dass natürlich auch eine gewisse Sicherheit gegeben sein muss, ob jemand immer noch so schwerstbehindert ist, dass er diese Pension braucht oder nicht. Es ist schon in Ordnung, dass das immer wieder überprüft wird. Aber wenn selbst alle Experten, alle Ärzte sagen, es ist keine Aussicht auf Besserung in diesem einzelnen Fall zu sehen, dann muss man nicht zum absoluten Härtefall greifen und sagen, jetzt muss er trotzdem alle zwei Jahre oder vielleicht in noch kürzeren Abstän­den zur Kontrolle, damit wir feststellen können, dieser Fall wird sich bis an sein Le­bensende nicht mehr bessern können, denn diese Menschen haben ohnehin schon ein schweres Schicksal zu tragen und man muss ihnen das Leben nicht unnötig erschwe­ren. Hier könnte im Sinne der Menschlichkeit die nächste Regierung einiges besser machen.

Daher noch einmal Dank an die Volksanwaltschaft, die wirklich unverzichtbar ist, wie die Vorredner ja auch schon festgestellt haben, weil sie eine niederschwellige Einrich­tung ist, wo jeder Bürger Zugang hat, den er sonst oft nicht hat. Es ist auch äußerst zu begrüßen, dass die Volksanwaltschaft Bereiche prüfen kann, die der Rechnungshof nicht prüfen kann. Daher aber auch meine Bitte, Anregungen der Volksanwaltschaft zur Verbesserung von Gesetzen, die sie auch macht, vielleicht einmal aufzunehmen. In diesem Sinne wünsche ich unseren Volksanwälten und ihren Mitarbeitern und Mitarbei­terinnen für ihre weitere Tätigkeit alles Gute.

10.12


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile es ihm.

 


10.12.55

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Liebe Gäste aus Usbekistan! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Auch ich darf mich diesem Dankeschön für diese emsige Arbeit und dieses Engagement für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in unserem Staat an­schließen. Ich möchte diesen Dank auch noch erweitern an das, glaube ich, hier auch zumindest zu einem kleinen Teil anwesende sehr erfolgreiche Mitarbeiterteam. Es steckt ja hinter den drei Volksanwälten ein sehr engagiertes Team, und auch aus per­sönlichen Kontakten darf ich sagen, dass man dort wirklich mit Feuereifer dabei ist und wirklich oft das Herzblut fast mitschwingt, wenn es darum geht, in Einzelfällen Hilfestel­lung zu leisten.

Es hat gestern einen sehr interessanten Bericht beziehungsweise Anfragebeantwortun­gen im Ausschuss gegeben. Wenn man sich so diesen Spruch vergegenwärtigt: Es ist immer besser, reich und gesund zu sein, als arm und krank!, dann muss ich sagen, das ist keine Lotteriewerbung, sondern Letzteres ist, glaube ich, wirklich die Prämisse, unter der die Tätigkeit der Volksanwaltschaft steht. Ich glaube, dass hier im weitesten Sinn von der Volksanwaltschaft schon auch eine sehr sozialpolitische Aufgabe wahrge­nommen wird, denn immer mehr Menschen, die keinen besonderen Wohlstand haben, krank und pflegebedürftig sind, haben eigentlich nur die Möglichkeit, sich an die Volks­anwaltschaft zu wenden. Und wenn man ihre Berichte liest – es ist ja auch sehr in­teressant, den Internetauftritt zu verfolgen, es werden dort immer hochaktuelle Fälle gebracht –, dann meine ich, es ist ganz wichtig, dass man dort hilft.

Der eine Fall, der heute von einem Vorredner bereits aufgezeigt wurde, wo von einem Arzt 16 000 Krebsabstriche quasi nicht weiter verfolgt wurden, wo es dann zu straf­rechtlichen Verfolgungen gekommen ist, hat ja gezeigt, wie dringend da eigentlich eine Hilfestellung notwendig ist. Und da bin ich wieder dort, wo Kollege Schennach ja heute schon war: Der Schutz von Verbrechensopfern ist in Österreich noch immer in höchs­tem Maße unzureichend geregelt. Unsere Fraktion hat diesbezüglich bereits einen An-


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