BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 31

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Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


10.07.14

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Dame und Herren Volksanwälte! Ich schließe mich dem Dank meiner Vorredner bezüglich der Tätigkeit der Volksanwaltschaft äußerst gerne an.

Die Anzahl der Beschwerden, ob berechtigt oder nicht berechtigt, zeigt ja, wie wichtig diese Institution ist. Wahrscheinlich ist es auch für die Volksanwälte nicht immer leicht, selbst dann, wenn sie positive Erledigungen treffen oder für sich verbuchen können. Aber es gibt natürlich auch jene Fälle, wo man dem Bürger sagen muss, man war ent­weder nicht zuständig oder man konnte für ihn nichts tun, weil es verschiedene Rechts­auffassungen gab und sich die Rechtsauffassung des jeweiligen Ministeriums, der Be­hörde durchgesetzt hat.

Jeder von uns weiß, wie schwierig es manchmal ist, jemandem zu erklären, dass man in seinem Fall nichts tun konnte, weil sich ja der Beschwerdeführer immer im Recht fühlt und sich als ungerecht behandelt ansieht, wenn sein Fall abgelehnt wird.

Das ist besonders tragisch, aber der Rechtsexperte Tomandl hat in einem seiner Wer­ke gesagt: Gerechtigkeit hat nicht immer etwas mit Recht zu tun!, und das erleben wir immer öfter.

Daher Dank an alle drei Volksanwälte, Rosemarie Bauer, Dr. Kostelka, aber auch an den ausgeschiedenen Ewald Stadler, der seine Geschäftsbereiche hervorragend erle­digt hat, und ein herzliches Willkommen dem neuen Volksanwalt Hilmar Kabas, der mit gewohnter Umsicht und Sorgfalt seine Geschäftsbereiche sicher ebenfalls hervorra­gend erledigen wird.

Der Dschungel der Gesetze ist natürlich für den Einzelnen oft unüberschaubar, ge­schweige denn verständlich. Es sagen manchmal auch Juristen, dass die Gesetze selbst für sie nicht immer so ohneweiters zu durchschauen sind. Die Erfüllung einer langjährigen Forderung, Gesetze für den Einzelnen, auch für den Nichtjuristen ver­ständlich und lesbar zu machen, ist immer noch in weiter Ferne.

Durch den Behördendschungel ergeben sich natürlich Probleme in fast allen Minis­terien. Ich erlaube mir, nur zwei Beispiele herauszugreifen. Es ist zum Beispiel nicht verständlich dass es unter einer Regierungspartei, die sich selbst als christlich-sozial definiert, im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 mit Inkrafttreten 2004 nicht ge­lungen ist, auf schwerst hörbehinderte oder taube Menschen in den Programmen des ORF entsprechend Rücksicht zu nehmen, obwohl man ja eigentlich mehr soziale Ge­rechtigkeit herstellen wollte.

Jetzt dürfen diese schwerst hörbehinderten Menschen zwar die volle Gebührenhöhe bezahlen, sie haben aber leider in den Programmen überhaupt nichts davon, weil die Programme nicht entsprechend angepasst sind, sodass sie diese auch konsumieren können. Und das betrifft immerhin eine Anzahl von über 20 000 Menschen. Das mag jetzt vielleicht in der Gesamtsumme wenig erscheinen, aber Artikel 7 Bundes-Verfas­sungsgesetz besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Daher muss die nächste Regierung, wie immer sie aussehen wird, alles daranset­zen, dass dieser Missstand schleunigst abgeschafft wird.

Der zweite Fall betrifft auch schwerstkranke Menschen, was auch nicht verständlich ist, die eine Invaliditätspension oder eine Berufsunfähigkeitspension beziehen, wo die Volksanwaltschaft selber sagt, man soll sie nicht wie lästige Bittsteller behandeln – was aber oft passiert.

 


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