BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 30

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nal ist ein Sparen bei der Rechtssicherheit, und das ist schädlich. Wenn wir bei den überlangen Verfahrensdauern in einem durchschnittlichen Bereich von über acht Jah­ren liegen, dann stimmt irgendetwas im System nicht.

Der nächste Bereich in Verbindung auch mit den überlangen Verfahrensdauern sind unbegründete Zurücklegungen von Begehren, insbesondere bei den Staatsanwalt­schaften, beziehungsweise einfach verschwundene Akten.

Was hier schon des Langen und Breiten ausgebreitet wurde, vom Kollegen Mayer, aber auch vom Kollegen Sodl, ist die extrem lange Dauer von Asylverfahren. Meine Damen und Herren, das ist ja nicht irgendetwas. Ich will jetzt nicht auf den Einzelfall eingehen, der sicher ein besonders krasser Fall ist. Aber das sind in der Regel junge Menschen, die viele Jahre nicht wissen, wie es in ihrem Leben weitergeht, die eine Be­schäftigung suchen, die keine Familienplanung machen können, die keine Wohnsitz­planung machen können, die 7, 8, 10, 12, 14 Jahre in einem Land sitzen und warten, ob sie hier Asyl bekommen oder nicht. Das ist unerträglich, das ist eine Vergeudung von deren bester Lebenszeit. In der Regel sind die nämlich etwa 25. Wenn sie vom 25. bis zum 40. Lebensjahr nicht wissen, wie ihr Status ist, dann vergeuden wir deren Lebenszeit und bringen diese in eine extreme psychische wie auch soziale Situation.

Da stehen noch 27 000 Verfahren an. Und diese 27 000 Verfahren werden pro Jahr nicht weniger. Dieser Rucksack wird nicht weniger. Da muss ganz massiv auch durch personelle Aufstockung dieser Rucksack abgebaut werden. Anders geht es nicht.

Alle auch legislativen Verbesserungen oder Beschleunigungen führen nicht dazu, dass dieser Rucksack abgebaut wird. Dies betrifft 27 000 einzelne Personen und einzelne Schicksale.

Ein weiterer Bereich ist die Verweigerung von Sozialleistungen in all ihren Formen, egal, ob das jetzt im Bereich von Pensionen, Studienbeihilfen oder Pflegebeihilfen ist. Da gibt es Jahr für Jahr immer wieder Einzelfälle. Das geht wie ein roter Faden durch die Berichte der geschätzten Volksanwaltschaft.

Nahezu in jedem Volksanwaltschaftsbericht, speziell im letzten und auch in diesem, wurde ganz eindringlich darauf hingewiesen – und hier sind wir nach wie vor auf Bun­desebene hintennach –, die Hilfe für Verbrechensopfer muss ausgebaut oder über­haupt einmal erst auf einen akzeptablen Sockel gestellt werden. Die Hilfe für Verbre­chensopfer ist in Österreich einfach schändlich. Da muss etwas geschehen.

In der Diskussion gestern ist mit den Volksanwälten noch ein ganz spezieller Punkt herausgearbeitet worden. Volksanwalt Kostelka hat das ja in recht eindrücklichen Wor­ten gestern gesagt: Jeder Tanzlehrer und jeder Bergführer braucht eine Pflichtversi­cherung, aber ein Arzt, der täglich 50mal in der Lage ist, einem Patienten einen Scha­den zuzufügen, durch Irrtum, nicht absichtlich – in diesem Bericht finden sich auch absichtliche Fälle –, der hat das nicht.

Diese Härtefälle, meine Damen und Herren, können nur zwei Dinge zur Folge haben: Entweder überlegen wir uns tatsächlich die Einführung einer Pflichtversicherung für Ärzte, oder die Ärztekammer muss ihren Widerstand aufgeben, einen Härtefonds ein­richten und solche Opfer von Irrtümern beziehungsweise auch absichtlicher Schädi­gung, wie aus dem vorliegenden Bericht hervorgeht, daraus entschädigen.

In diesem Sinne: Auch unsere Fraktion nimmt diesen Bericht zur Kenntnis, immer in der Hoffnung, dass der Bericht im nächsten Jahr nicht mehr so dick ausfallen wird und die Zahl der Fälle geringer wird. Wir wissen, es hat sich derzeit schon bei 16 000 bis 18 000 Fällen eingependelt. Aber trotzdem viel Erfolg, nämlich auch im proaktiven Be­reich, für Ihre Arbeit in der Zukunft! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

10.07

 


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