trächtigt fühlt und dass wir ein sehr problematisches Bundesstraßengesetz haben, in dem nämlich kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht.
In Korneuburg haben wir auch eine neue Autobahn bekommen, einen Ausbau. Es gab eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft, an den Herrn Stadler. Herr Stadler hat dann beim Bundesministerium für Verkehr rückgefragt und sehr interessante Antworten bekommen, die einfach zum Teil so nicht stimmen. Ich würde Ihnen jetzt gerne eine zu diesem Fall des Herrn Volksanwaltes gehörende Anfrage von mir übermitteln.
Es wird da nämlich zum Beispiel behauptet, dass es Lärmmessungen gegeben hat oder geben wird und dass diese natürlich sofort veröffentlicht werden. Die Lärmmessungen hat es gegeben, sie sind jedoch bis jetzt nicht veröffentlicht und werden jetzt möglicherweise noch heuer, wahrscheinlich aber erst nächstes Jahr der Bevölkerung zugängig gemacht.
Ich weiß nicht, ob man sich immer so auf die Behördenauskünfte verlassen sollte oder ob man nicht vielleicht doch noch einmal bei den Anrainern rückfragen könnte, ob denn das auch wirklich so ist.
Aber ich darf Ihnen – ich nehme an Ihnen, Herr
Volksanwalt Kabas – etwas mitgeben als Information (die Rednerin überreicht Volksanwalt
Mag. Kabas ein Schriftstück), und ich denke, dass gerade im
Bereich des Lärmschutzes noch einiges an Gesetzesänderungen
nötig sein wird, wie schon viele festgestellt haben, denn Lärm macht
krank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
10.28
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. Ich erteile es ihm.
10.28
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schimböck hat in seinem Debattenbeitrag in Frage gestellt, ob es richtig sei, dass die Bundesverfassung den Ländern die Möglichkeit einräumt, für den Bereich der Landesverwaltung und auch der Gemeindeverwaltung eigene Landesvolksanwälte zu bestellen. Er ist jetzt leider nicht hier. Er versteht unter Teilnahme an der Debatte offenbar nur das Reden und nicht auch das Zuhören. – Das ist das eine.
Das andere ist eine gewisse Kuriosität, wenn diese unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler dankenswerterweise den Ländern eingeräumte Ermächtigung ausgerechnet in der Länderkammer in Frage gestellt wird.
Zum sachlichen Gehalt: Es ist richtig, dass zwei Bundesländer – ich rede jetzt für mein eigenes Bundesland, nämlich Vorarlberg – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und auf eigene Kosten einen eigenen Landesvolksanwalt geschaffen haben, der in Vorarlberg vom Landtag gewählt wird und eine der Volksanwaltschaft des Bundes vergleichbare Unabhängigkeit genießt.
Herr Kollege Schimböck war der Meinung, dass auf Grund
dieser Situation in diesen Bundesländern eine Art Kontrollnotstand
bestehe. Ich behaupte das Gegenteil. Der Landesvolksanwalt stellt gerade in
entfernteren Bundesländern – nicht zufällig haben die zwei
einen eigenen eingerichtet – eine wesentlich niederschwelligere
Einrichtung für hilfesuchende Bürger oder solche, die sich über
eine Verwaltungsstelle beschweren wollen, dar, als wenn sie Kontakt nach Wien
aufnehmen oder die auch regelmäßigen stattfindenden Sprechtage der
Landesvolksanwälte in Anspruch nehmen müssten. Der Zugang für
den Bürger ist durch eine Einrichtung in der Nähe also wesentlich
leichter. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
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