BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 37

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Die Berichte des Volksanwaltes werden in vergleichbarer Weise wie hier im Landtag diskutiert und sind ein außerordentlich scharfes Kontrollinstrument, weil natürlich durch die Nähe und die Vertrautheit des Bürgers mit diesen Themen, über die diskutiert wird, eine wesentlich stärkere Wirkung erzielt wird, als wenn das Einrichtungen, die in Wien beheimatet sind und dem Bund zugerechnet werden, erledigen würden.

Es ist auch so, dass es zwischen dem Landesvolksanwalt und der Volksanwaltschaft des Bundes eine hervorragende Zusammenarbeit gibt, für die ich mich auch namens des Landes bedanken darf. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Volksanwalt­schaft das als Konkurrenz sieht, sondern als wertvolle Ergänzung. Das alles macht, glaube ich, deutlich, dass die Kontrolldichte in diesen Ländern durch eigene Landes­volksanwälte nicht verringert, sondern, im Gegenteil, verstärkt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)

10.32


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Bauer. – Bitte.

 


10.32.09

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich damit beginnen, dass ich mich herzlich für die anerkennenden Worte für unsere Tätigkeit bedanke, nicht nur für den Bericht, sondern auch für das, was unsere Mitarbeiter leisten. Das sind nur die wichtigsten Teile unserer Arbeit, die wir an Sie weitergeben und die Sie somit in schrift­licher Form vor sich liegen haben.

Es wird immer die Statistik angesprochen. Auch für uns sind die statistischen Daten natürlich eine sehr interessante Sache, weil wir damit auch unsere eigene Arbeit und Entwicklung verfolgen können. Es wurde von einzelnen Rednern schon das hohe Ni­veau angesprochen, auf dem sich die Anbringen in der Zwischenzeit eigentlich einge­pendelt haben. Von diesen Anbringen – 2005 waren es 16 133 – fallen fast alljährlich, kann man sagen, zwischen 10 000 und 11 000 Anbringen in unsere Zuständigkeit. Und von diesen 10 000 bis 11 000 Anbringen – und das wird Sie vielleicht einigermaßen wundern – sind es fast immer gleichmäßig zirka 11 Prozent der Beschwerden, die tat­sächlich berechtigt sind.

Worauf ich in besonderem Maße hinweisen möchte, weil das auch für uns eine sehr in­teressante Sache ist, ist die steigende Anzahl der Nutzer unseres Angebotes im Inter­net, also unserer Homepage. Und zwar haben sich 189 000 User im Jahr 2005 unsere Homepage angeschaut, auf unserer Homepage gesucht und somit ihr Interesse bekun­det, wobei gerade zwei Zahlen aus unserer Sicht erfreulich sind. Das eine ist: 12 000 haben sich für unser Sprechtagsangebot interessiert, das heißt, 12 000 wollen mit uns in Kontakt treten, suchen also, wie sie Kontakt aufnehmen können. Dieses große Be­dürfnis nach persönlicher Kommunikation sehen Sie natürlich auch an der Zahl der Sprechtage, die im Jahr 2005 260 betragen hat. Das ist schon eine gewaltige Arbeits­leistung, ohne dass ich jetzt unser Arbeitsleid hier darlegen möchte. Aber diese An­strengung, in den Bundesländern präsent zu sein, persönlich da zu sein, lohnt sich auch. Man merkt, dass das Bedürfnis der Bevölkerung nach persönlicher Aussprache beim Volksanwalt sehr, sehr groß ist.

Jetzt mache ich einen größeren Sprung dorthin, wo es geheißen hat, es ist erinnerlich, dass anlässlich unseres 25-jährigen Bestehens – aber nicht nur damals – der damalige Vorsitzende Dr. Kostelka gemeint hat, wir brauchen eine Weiterentwicklung und wir müssen einiges ausbauen. Diese Ausgliederungen begrenzen das Recht des Bürgers, sich persönlich zu beschweren. Auch wenn man zum Beispiel bei der Ausgliederung des Fonds Soziales Wien meinte, da gebe es ein Kontrollamt, muss ich doch fragen:


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