britannien, in Frankreich oder in den Vereinigten Staaten der Fall war. Das ist auch der Grund dafür, warum die Grundrechte bei uns im Alltag keine allzu große Rolle spielen. Sie werden als Gesetzesprüfungsmaßstab verstanden, aber nicht als etwas, was der normale Beamte täglich unmittelbar zu vollziehen hat. Und das ist der Grund, warum die Volksanwaltschaft beginnt, grundrechtliche Betrachtungen in den Vordergrund zu stellen, um auch einen Beitrag dazu zu leisten, dass Grundrechte unmittelbar vollzogen werden und nicht nur mittelbar über entsprechende Gesetze, Verordnungen und Erlässe.
Danke vielmals für die freundlichen Bemerkungen auch
unseren Mitarbeitern gegenüber. Uns ist bewusst, die
Volksanwaltschaft ist so gut wie ihre Mitarbeiter. (Allgemeiner Beifall.)
10.50
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Mag. Kabas. – Bitte.
10.50
Volksanwalt Mag. Hilmar Kabas: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich dem Dank für die wirklich interessante Debatte anschließen. Ich glaube, es ist sehr wichtig und notwendig, dass die Volksanwaltschaft als Organ des Parlaments auch immer diese Diskussion hier mitmachen und miterleben darf und auch einen Gedankenaustausch und Erfahrungsaustausch in den beiden Häusern des Parlaments pflegen kann.
Ich möchte auf zwei Themen, die erwähnt worden sind, zu sprechen kommen. Zuerst herzlichen Dank, Frau Bundesrätin Kerschbaum, für die Übermittlung dieser Unterlage. Ich habe mich gerade jetzt in dieser einen Woche, seit ich im Amt bin, mit der Problematik der Lärmplage beschäftigt. Diese wird voraussichtlich auch Gegenstand meiner ersten Volksanwaltschaftssendung im ORF sein. Daher bin ich umso dankbarer für diese Unterlagen.
Gerade das ist eben eine Problematik, wo man sieht, dass eben auch die Volksanwaltschaft Grenzen hat. Auf der einen Seite können wir die ASFINAG ja nicht direkt prüfen, auf der anderen Seite können wir auch nicht direkt Messungen veranlassen, sondern sind natürlich von dem abhängig, was uns geliefert wird. Umso berechtigter ist, dass man auch misstrauisch ist, wenn man Auskünfte von den Behörden bekommt. Gerade der eine Fall, nämlich Autobahnknoten Steinhäusl, hat mir gezeigt, dass sogar ein Informationsdefizit auf Seiten des Ministeriums vorhanden war, dass die ASFINAG schon geprüft hatte, also Lärmmessungen durchgeführt hat, und dass auch die Bürgerinitiative, die sich dort gebildet hat – da geht es um ungefähr 1 000 bis 2 000 Betroffene –, dort Messungen gemacht hat. Das Ministerium hat aber in seinem Antwortschreiben dann so getan, als ob das alles erst gemacht werden müsste.
Also das scheinen parallele Fälle zu sein. Umso berechtigter ist, dass man das genau durchleuchtet und analysiert.
Das zweite Thema, das ich kurz anschneiden will, ist die Frage der überlangen Verfahrensdauer, weil das eine ganz wichtige Frage nicht nur der Opportunität, weil es da zu Nachteilen kommt, ist, sondern weil es auch eine grundsätzliche Frage des Rechtsstaates ist. Denn: Wenn die Verfahren zu lange dauern, dann ist es auch eine Art von Rechtsverweigerung, und das sollten wir als Rechtsstaat eigentlich nicht zulassen. Wie Herr Bundesrat Schennach gesagt hat: Sparen bei der Rechtssicherheit ist eigentlich einem Rechtsstaat nicht adäquat, um das so auszudrücken.
Ich möchte auf einen Hinweis von Bundesrat Mayer eingehen, der gemeint hat: Lasst uns sozusagen recht schnell einen Asylgerichtshof kreieren. Ich weiß, da gibt es auch
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