BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 43

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10.58.40

Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Frau Präsident! Frau Volksanwältin! Ver­ehrte Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren! Mein Freund Kollege Weiss hat ja bereits den föderalistischen Gedanken in der Sache der Volksanwaltschaft richtig skiz­ziert.

Meine geschätzten Damen und Herren! Aus der Sicht des Bundeslandes Tirol sei schon erwähnt, dass Kollege Schimböck eben meinte – und so habe ich es verstan­den –, dass es sehr schwer argumentierbar ist, dass sieben von neun Bundesländern eine andere Regelung haben als wir in Tirol und in Vorarlberg, wobei die Situation in Tirol wieder eine andere ist. Wenn der Bürger mit einem Anliegen zur Beschwerde­stelle kommt, wo immer das auch ist, dann ist es auch schwer nachvollziehbar, wenn zuerst diskutiert werden muss, welche Zuständigkeit in welchen Bereich fällt.

Daher halte ich jene Lösung für zielführend, die wir in Tirol praktizieren, und ich kann es besonders von jenem Ort sagen, der der Hauptort des Bezirkes Reutte ist: Wenn die Volksanwälte anwesend sind – und das haben wir bis jetzt so praktiziert, Kollege Kostelka weiß das ja –, sind auch der Landesvolksanwalt und der zuständige Bürger­meister anwesend. Das heißt also, dass für den Bürger, der mit einem Anliegen an diese Beschwerdestelle herantritt, zumindest im Wesentlichen vor Ort nach einer Lö­sung gesucht werden kann. Ich halte das für alle Bundesländer für nachahmenswert, da es im Sinne der Bürger ist.

Wann immer ich mich hier zu Wort melde, melde ich mich, wie Sie wissen, wirklich zu Sachthemen. Mir scheint es eben wichtig zu sein, dass das auch diskutiert wird.

In diesem Sinne, liebe Volksanwältin, geschätzte Volksanwälte, herzlichen Dank noch­mals von unserer Seite aus Tirol. Bis jetzt hat es immer bestens funktioniert. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.00


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.01.263. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. November 2006 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegs­opferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversor­gungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – 2. SRÄG 2006) (27/A und 8 d.B. sowie 7646/BR d.B.)

 


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