10.58
Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Frau Präsident! Frau Volksanwältin! Verehrte Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren! Mein Freund Kollege Weiss hat ja bereits den föderalistischen Gedanken in der Sache der Volksanwaltschaft richtig skizziert.
Meine geschätzten Damen und Herren! Aus der Sicht des Bundeslandes Tirol sei schon erwähnt, dass Kollege Schimböck eben meinte – und so habe ich es verstanden –, dass es sehr schwer argumentierbar ist, dass sieben von neun Bundesländern eine andere Regelung haben als wir in Tirol und in Vorarlberg, wobei die Situation in Tirol wieder eine andere ist. Wenn der Bürger mit einem Anliegen zur Beschwerdestelle kommt, wo immer das auch ist, dann ist es auch schwer nachvollziehbar, wenn zuerst diskutiert werden muss, welche Zuständigkeit in welchen Bereich fällt.
Daher halte ich jene Lösung für zielführend, die wir in Tirol praktizieren, und ich kann es besonders von jenem Ort sagen, der der Hauptort des Bezirkes Reutte ist: Wenn die Volksanwälte anwesend sind – und das haben wir bis jetzt so praktiziert, Kollege Kostelka weiß das ja –, sind auch der Landesvolksanwalt und der zuständige Bürgermeister anwesend. Das heißt also, dass für den Bürger, der mit einem Anliegen an diese Beschwerdestelle herantritt, zumindest im Wesentlichen vor Ort nach einer Lösung gesucht werden kann. Ich halte das für alle Bundesländer für nachahmenswert, da es im Sinne der Bürger ist.
Wann immer ich mich hier zu Wort melde, melde ich mich, wie Sie wissen, wirklich zu Sachthemen. Mir scheint es eben wichtig zu sein, dass das auch diskutiert wird.
In diesem Sinne, liebe Volksanwältin, geschätzte Volksanwälte, herzlichen Dank nochmals von unserer Seite aus Tirol. Bis jetzt hat es immer bestens funktioniert. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
11.00
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des
Nationalrates vom 29. November 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,
das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das
Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965
und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz
2006 – 2. SRÄG 2006) (27/A und 8 d.B. sowie
7646/BR d.B.)
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