Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung dazu hat Frau Bundesrätin Hladny übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Waltraut Hladny: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 29. November 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf den Antrag beschränken kann.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klug. – Bitte.
11.03
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wechseln nun von der wichtigen Tätigkeit der Volksanwaltschaft zu den österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten, und man kann, glaube ich, durchaus sagen, dass sehr intensive inhaltlich sensible Beratungen gespickt mit einem besonderen sozialpolitischen Fingerspitzengefühl und einem gesellschaftlichen Weitblick diesem heute hier im Bundesrat vorliegenden 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 vorausgegangen sind.
Die Ergebnisse der Pensionserhöhung 2007 darf ich als im Wesentlichen bekannt voraussetzen. Insofern erlauben Sie mir, dass ich mich auf drei ganz wichtige Eckpunkte beschränke.
Erstens – ein, wie ich glaube, besonders bedeutender und wichtiger Aspekt –: Alle österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten erhalten auf Grund dieser Pensionserhöhung zumindest die Abgeltung der Inflationsrate in Höhe von 1,6 Prozentpunkten. Alle österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten!
Zweiter wichtiger Eckpunkt: 80 Prozent der österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten, nämlich jene, die eine Pension bis 1 380 € pro Monat beziehen, erhalten dadurch eine Pensionserhöhung in Höhe von 1,9 Prozentpunkten. Sie wissen, es handelt sich im Hintergrund um den schon vielfach strapazierten Pensionistenpreisindex. 80 Prozent!
Und der dritte – meines Erachtens ebenso wesentliche – Aspekt dieser Pensionserhöhung 2007: Alle Pensionistinnen und Pensionisten, die eine geringere Pension als 1 000 € im Monat erhalten, bekommen durch diese Pensionserhöhung 2007 eine Erhöhung über 2 Prozent. Dieser besondere Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit kommt insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass ein besonders sensibles Augenmerk auf die niedrigen Pensionen in Österreich gelegt wurde. Zweifelsohne müsste man bei dieser politischen Bewertung auch den Ausgleichszulagenrichtsatz mit diskutieren. Ich möchte aber der Tagesordnung von nächster Woche in diesem Zusammenhang nicht vorgreifen.
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