chen und sie auch verdienen, im Vordergrund stehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
11.58
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Bitte.
11.59
Bundesrätin Sissy Roth-Halvax
(ÖVP, Niederösterreich):
Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz –
und dazu bekennen wir uns, so denke ich, parteiübergreifend
alle – ist eine Übergangslösung, und es ist ja auch
dezidiert als solche bezeichnet, bis zur Schaffung eines neuen Pflegesystems.
Das Provisorium ist mit 30. Juni 2007 auch zeitlich limitiert. Ich
denke, dass, wenn das schon so dezidiert im Text festgehalten wird, man sich
auch darauf verlassen kann, dass innerhalb dieser Frist die erforderlichen
Maßnahmen gesetzt werden. Dieses Pflege-Übergangsgesetz dient der
Entkriminalisierung von in- und ausländischen Arbeitskräften in
privaten Haushalten und soll Rechtssicherheit geben und eben
entkriminalisieren. Ausgenommen sind die betreffenden Verhältnisse nicht
nur, wie bereits von der Kollegin erwähnt, von den
Arbeitnehmerschutzbestimmungen, sondern auch von den Bestimmungen des
Jugendbeschäftigungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und im steuerlichen
Bereich. (Bundesrat Schennach: Aber so manches Provisorium hat ein langes Leben!)
Ich denke jedoch, dass wir uns alle dazu bekennen, dass das
notwendig ist. Alle, die wir hier in diesem Haus sitzen, bekennen uns dazu,
dass es nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch eine Frage der Moral
ist, dass wir unseren Seniorinnen und Senioren ein Altern in Würde
ermöglichen, dass wir sie auf ihrem letzten Lebensweg auch in den Familien
begleiten und dass wir ihnen das sichern. Da stimmen wir alle überein. Und
es liegt an uns, uns an das, was wir heute hier beschließen, auch zu
halten. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Es ist uns klar, dass eine umfassende Regelung des Pflegesystems notwendig ist. Wir wissen, dass 400 000 Personen Pflegegeldbezieher sind. Es freut mich sehr und zeigt auch, dass unser Familiensystem doch noch intakt ist, dass 80 Prozent der Betreuungsleistung von Angehörigen geleistet wird. Und diese Leistung der Familienangehörigen ist, wie bereits erwähnt, nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine gesellschaftspolitische, eine familien- und vor allem frauenpolitische Herausforderung, denn es sind zum Großteil Frauen, die diese Leistung erbringen und denen auch sehr zu danken ist. Es ist daher meiner Meinung nach nicht nur wichtig, dass man den zu Pflegenden Unterstützung, Hilfe und Menschenwürde gewährleistet, sondern es ist auch im selben Maße sehr, sehr wichtig, dass man die Angehörigen, die diese Pflegeleistung erbringen, in erforderlichem Maße unterstützt, denn es ist eine sehr, sehr große Belastung, und zwar nicht nur physisch, sondern auch psychisch. Es ist bekannt, dass sich der Charakter von Menschen, die sehr krank sind, verändert. Man weiß auch, dass von Demenzkranken keine Dankbarkeit und keine Liebe mehr zurückkommt für die Leistung, die erbracht wird, und es ist daher eine sehr, sehr große Belastung für die pflegenden Angehörigen.
Ich war im Jahr 1992 erstmalig in der Situation, einen lieben Menschen auf seinem letzten Weg begleiten zu müssen. Da gab es all diese Einrichtungen nicht, die in den letzten Jahren geschaffen wurden und die für die Angehörigen eine sehr, sehr große Hilfe sind, nämlich die Familienhospizkarenz und die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen. Im Ärztegesetz ist auch die rechtliche Absicherung des Tätigwerdens von pflegenden Angehörigen verankert worden. Es wurde auch ermöglicht, dass das Bausparen für die Pflegevorsorge verwendet werden kann.
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