BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 57

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chen und sie auch verdienen, im Vordergrund stehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.58


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Bitte.

 


11.59.05

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsiden­tin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Ge­setz – und dazu bekennen wir uns, so denke ich, parteiübergreifend alle – ist eine Übergangslösung, und es ist ja auch dezidiert als solche bezeichnet, bis zur Schaffung eines neuen Pflegesystems. Das Provisorium ist mit 30. Juni 2007 auch zeitlich limi­tiert. Ich denke, dass, wenn das schon so dezidiert im Text festgehalten wird, man sich auch darauf verlassen kann, dass innerhalb dieser Frist die erforderlichen Maßnahmen gesetzt werden. Dieses Pflege-Übergangsgesetz dient der Entkriminalisierung von in- und ausländischen Arbeitskräften in privaten Haushalten und soll Rechtssicherheit geben und eben entkriminalisieren. Ausgenommen sind die betreffenden Verhältnisse nicht nur, wie bereits von der Kollegin erwähnt, von den Arbeitnehmerschutzbestim­mungen, sondern auch von den Bestimmungen des Jugendbeschäftigungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und im steuerlichen Bereich. (Bundesrat Schennach: Aber so manches Provisorium hat ein langes Leben!)

Ich denke jedoch, dass wir uns alle dazu bekennen, dass das notwendig ist. Alle, die wir hier in diesem Haus sitzen, bekennen uns dazu, dass es nicht nur eine Verpflich­tung, sondern auch eine Frage der Moral ist, dass wir unseren Seniorinnen und Senio­ren ein Altern in Würde ermöglichen, dass wir sie auf ihrem letzten Lebensweg auch in den Familien begleiten und dass wir ihnen das sichern. Da stimmen wir alle überein. Und es liegt an uns, uns an das, was wir heute hier beschließen, auch zu halten. (Vize­präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Es ist uns klar, dass eine umfassende Regelung des Pflegesystems notwendig ist. Wir wissen, dass 400 000 Personen Pflegegeldbezieher sind. Es freut mich sehr und zeigt auch, dass unser Familiensystem doch noch intakt ist, dass 80 Prozent der Betreu­ungsleistung von Angehörigen geleistet wird. Und diese Leistung der Familienangehö­rigen ist, wie bereits erwähnt, nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine gesell­schaftspolitische, eine familien- und vor allem frauenpolitische Herausforderung, denn es sind zum Großteil Frauen, die diese Leistung erbringen und denen auch sehr zu danken ist. Es ist daher meiner Meinung nach nicht nur wichtig, dass man den zu Pfle­genden Unterstützung, Hilfe und Menschenwürde gewährleistet, sondern es ist auch im selben Maße sehr, sehr wichtig, dass man die Angehörigen, die diese Pflegeleis­tung erbringen, in erforderlichem Maße unterstützt, denn es ist eine sehr, sehr große Belastung, und zwar nicht nur physisch, sondern auch psychisch. Es ist bekannt, dass sich der Charakter von Menschen, die sehr krank sind, verändert. Man weiß auch, dass von Demenzkranken keine Dankbarkeit und keine Liebe mehr zurückkommt für die Leistung, die erbracht wird, und es ist daher eine sehr, sehr große Belastung für die pflegenden Angehörigen.

Ich war im Jahr 1992 erstmalig in der Situation, einen lieben Menschen auf seinem letzten Weg begleiten zu müssen. Da gab es all diese Einrichtungen nicht, die in den letzten Jahren geschaffen wurden und die für die Angehörigen eine sehr, sehr große Hilfe sind, nämlich die Familienhospizkarenz und die sozialversicherungsrechtliche Ab­sicherung von pflegenden Angehörigen. Im Ärztegesetz ist auch die rechtliche Absi­cherung des Tätigwerdens von pflegenden Angehörigen verankert worden. Es wurde auch ermöglicht, dass das Bausparen für die Pflegevorsorge verwendet werden kann.


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