BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 58

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Ich darf zum Beispiel auch erwähnen, dass es im Land Niederösterreich einen Zu­schuss für pflegende Angehörige gibt, wenn sie einen Urlaub in Niederösterreich ver­bringen, weil dazwischen natürlich auch Regenerationsphasen notwendig sind, wenn man jemanden pflegt. Ich denke, dass es in vielen Ländern auch die Organisation von Besuchsdiensten geben wird. Das ist auch eine sehr, sehr wichtige Einrichtung, weil nicht alle, deren Angehörige in Heimen untergebracht sind, die Zeit, das Engagement und die Liebe aufbringen, diese Leute auch regelmäßig zu besuchen. Daher ist dieser Besuchsdienst, der von Freiwilligen verrichtet wird, auch eine sehr, sehr wichtige sozi­ale Einrichtung. Dann gibt es auch in den Heimen die Möglichkeit einer Unterbringung auf Zeit, das heißt, dass man die Angehörigen eine Zeit lang im Spital unterbringen kann und die Angehörigen einstweilen Urlaub machen können.

Es gab auch weitere Maßnahmen. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) In Nie­derösterreich gibt es sehr, sehr viele Maßnahmen, die die Familien in sozialen Ange­legenheiten unterstützen. Niederösterreich ist beispielgebend in diesem Bereich.

Es gab aber auch viele Maßnahmen, die für die zu Pflegenden selbst wichtig sind. Es wurde ein Lehrstuhl für Geriatrie installiert. Es gab Initiativen auf dem Arbeitsmarkt zur Höherqualifizierung von Personen im Pflegebereich, denn es ist ja nicht nur so, dass die Leute und nur die Ausländer illegal beschäftigt sind. Man muss auch sagen, dass wir unter unseren österreichischen Arbeitnehmern nicht genug Leute haben, die diesen Beruf ausüben können und auch dafür geeignet sind und das tun können. Das heißt, es ist notwendig, auch eine Ausbildungsinitiative zu setzen, was seitens des Arbeits­amtes passiert ist. Durch diese Qualifizierungsmaßnahmen wurden 14 000 neue Ar­beitsplätze im Pflegebereich geschaffen.

Man kann die Ausbildung zum Altenbetreuer und -pfleger erst ab dem 17. Lebensjahr machen. Schüler oder Kinder, die sich nach der Pflichtschule für diesen Beruf interes­sieren würden und sich dazu ausbilden lassen möchten, können diese Einrichtungen noch nicht besuchen. Da ist ein Jahr dazwischen. Sie kommen dann abhanden und gehen in andere Ausbildungen. Es wäre also auch notwendig, dafür zu sorgen, dass die Ausbildung für Pflegeberufe unmittelbar nach der Pflichtschule einsetzen kann. Das wäre ein wichtiger Ansatzpunkt, denn durch das Fehlen dieser Möglichkeit verlieren wir viele Menschen im Pflegebereich.

Auch die bundesweite Harmonisierung des Berufsbildes Heimhilfe und Altenbetreuung hat stattgefunden. In sehr vielen Gemeinden wurde auch die Möglichkeit des betreuten Wohnens als weitere Aufgabe des gemeinnützigen Wohnungswesens geschaffen; auch das eine wichtige Einrichtung.

Zur Erarbeitung eines gesamtheitlichen Konzepts gehört natürlich auch eine Kompe­tenzbereinigung, denn momentan ist der Bund für die Auszahlung des Pflegegeldes und die pflegenden Angehörigen zuständig und das Land für die stationären Einrich­tungen und die mobilen Dienste. Ich denke, das gehörte einheitlich organisiert und zu einem Gesamtpaket geschnürt. (Bundesrat Schennach: Beim Land oder beim Bund?) Das wird auszuverhandeln sein, Herr Kollege. Es soll etwas Gescheites herauskom­men, und es soll in einer Hand liegen, damit es kompetent ausgeführt werden kann.

Ich möchte mich noch einmal bei all den Familienangehörigen bedanken, die Angehö­rige zu Hause pflegen, die diese große Leistung erbringen. Ich denke, dass das auch eine dankbare Aufgabe ist, wo die Aufwendungen auch wieder zu einem zurückkom­men. Da das eine kolossale Familienleistung ist, halte ich es auch für richtig, die Fa­milie hoch zu schätzen, die Institution Familie zu unterstützen und ihr nicht nur mora­lische, sondern auch finanzielle und steuerliche Unterstützung für diesen Bereich zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.06

 


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