BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 59

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


12.07.06

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Grund der aktuellen Diskussion im abgelaufenen halben Jahr war Handlungsbedarf im Pflegebereich gegeben, der annähernd 400 000 Menschen in Österreich unmittelbar betrifft, obwohl die Bundesregierung seit 2000 nachweislich viele Verbesserungen er­reichen konnte: Verbesserungen in der medizinischen Betreuung, durch die Einführung einer Familienhospizkarenz, von betreutem Wohnen, durch eine begünstigte Selbstver­sicherung von pflegenden Angehörigen, die Pflegegelderhöhung 2005, immerhin um 2 Prozent. In Diskussion war ja heute schon – und Gott sei Dank von allen Fraktionen in gleicher Weise getragen –, dass es hier in Zukunft auch eine Valorisierung geben sollte.

Weitere Maßnahmen, die gesetzt wurden, sind: Patientenverfügungsgesetz, Stärkung der Patientenrechte, rechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen im Ärztege­setz, Bausparen, das zur Pflegefürsorge verwendet werden kann. Das sind alles Errun­genschaften, die in den letzten sechs Jahren von dieser Bundesregierung für viele be­troffene Mitbürgerinnen und Mitbürger erreicht wurden.

Ein umfassendes, weit reichendes Pflege-Übergangsgesetz wäre eine logische Abrun­dung der Materie gewesen. Das vorliegende Gesetz greift durch seine Beschränkung auf befristete Straffreiheit bis Juni 2007 zu kurz. Es wird also nicht geeignet sein, Pro­bleme zu lösen, sondern es wird neue Probleme aufwerfen. Dass Familien, die illegal Pflegende beschäftigen, entkriminalisiert werden sollen, geht aus meiner Sicht vollkom­men in Ordnung. Es ist aber der falsche Lösungsansatz, Illegale zu legalisieren.

Wir gehen in anderen Bereichen nicht immer mit den Grünen konform, aber hier teilen wir die Auffassung der Grünen, dass Fragen wie Nachforderungen der Sozialversiche­rung oder berufs- und steuerrechtliche Fragen hier in diesem Gesetz nicht geregelt sind. Das ist schade, denn das wurde im zuständigen Nationalratsausschuss von unse­rer Fraktion gefordert, es ist aber leider nicht mit eingebaut worden. Ich gebe aber zu, dass die Mitglieder unserer Fraktion damals im Ausschuss dieser Vorlage ihre Zustim­mung letztlich in der Hoffnung erteilt haben, dass in der Folge dann im Nationalrat ein Antrag, der wesentliche Verbesserungen beinhaltet hätte, die Zustimmung erhalten würde. Es gab nämlich am 29. November einen Entschließungsantrag, in dem – um nur einige Punkte herauszuheben – die Einrichtung eines Fonds, durch den Pflegebe­dürftige oder deren Angehörige vor allem bei Beitragsnachforderungen finanziell unter­stützt werden, die auf Grund dieser jetzigen Gesetzesvorlage natürlich kommen wer­den, gefordert worden ist.

Die Valorisierung des Pflegegeldes ist ja bereits angezogen worden. Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten abgestuften Betreuung oder soziale Absicherung für ehrenamt­lich Tätige. Das sind alles Forderungen, die auch hier in den Raum gestellt worden sind.

Dieser Antrag mit weiteren Punkten hat leider im Parlament, im Nationalrat am 29. No­vember keine Mehrheit gefunden. Als Demokrat muss ich solche Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Ich meine allerdings, dass es schade ist um die vertane Chance, ein umfassendes Pflegegesetz zu schaffen, und deshalb werde ich heute dem vorliegen­den Antrag, keinen Einspruch zu erheben, nicht zustimmen.

12.11


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


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