Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
12.07
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Grund der aktuellen Diskussion im abgelaufenen halben Jahr war Handlungsbedarf im Pflegebereich gegeben, der annähernd 400 000 Menschen in Österreich unmittelbar betrifft, obwohl die Bundesregierung seit 2000 nachweislich viele Verbesserungen erreichen konnte: Verbesserungen in der medizinischen Betreuung, durch die Einführung einer Familienhospizkarenz, von betreutem Wohnen, durch eine begünstigte Selbstversicherung von pflegenden Angehörigen, die Pflegegelderhöhung 2005, immerhin um 2 Prozent. In Diskussion war ja heute schon – und Gott sei Dank von allen Fraktionen in gleicher Weise getragen –, dass es hier in Zukunft auch eine Valorisierung geben sollte.
Weitere Maßnahmen, die gesetzt wurden, sind: Patientenverfügungsgesetz, Stärkung der Patientenrechte, rechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen im Ärztegesetz, Bausparen, das zur Pflegefürsorge verwendet werden kann. Das sind alles Errungenschaften, die in den letzten sechs Jahren von dieser Bundesregierung für viele betroffene Mitbürgerinnen und Mitbürger erreicht wurden.
Ein umfassendes, weit reichendes Pflege-Übergangsgesetz wäre eine logische Abrundung der Materie gewesen. Das vorliegende Gesetz greift durch seine Beschränkung auf befristete Straffreiheit bis Juni 2007 zu kurz. Es wird also nicht geeignet sein, Probleme zu lösen, sondern es wird neue Probleme aufwerfen. Dass Familien, die illegal Pflegende beschäftigen, entkriminalisiert werden sollen, geht aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung. Es ist aber der falsche Lösungsansatz, Illegale zu legalisieren.
Wir gehen in anderen Bereichen nicht immer mit den Grünen konform, aber hier teilen wir die Auffassung der Grünen, dass Fragen wie Nachforderungen der Sozialversicherung oder berufs- und steuerrechtliche Fragen hier in diesem Gesetz nicht geregelt sind. Das ist schade, denn das wurde im zuständigen Nationalratsausschuss von unserer Fraktion gefordert, es ist aber leider nicht mit eingebaut worden. Ich gebe aber zu, dass die Mitglieder unserer Fraktion damals im Ausschuss dieser Vorlage ihre Zustimmung letztlich in der Hoffnung erteilt haben, dass in der Folge dann im Nationalrat ein Antrag, der wesentliche Verbesserungen beinhaltet hätte, die Zustimmung erhalten würde. Es gab nämlich am 29. November einen Entschließungsantrag, in dem – um nur einige Punkte herauszuheben – die Einrichtung eines Fonds, durch den Pflegebedürftige oder deren Angehörige vor allem bei Beitragsnachforderungen finanziell unterstützt werden, die auf Grund dieser jetzigen Gesetzesvorlage natürlich kommen werden, gefordert worden ist.
Die Valorisierung des Pflegegeldes ist ja bereits angezogen worden. Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten abgestuften Betreuung oder soziale Absicherung für ehrenamtlich Tätige. Das sind alles Forderungen, die auch hier in den Raum gestellt worden sind.
Dieser Antrag mit weiteren Punkten hat leider im Parlament, im Nationalrat am 29. November keine Mehrheit gefunden. Als Demokrat muss ich solche Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. Ich meine allerdings, dass es schade ist um die vertane Chance, ein umfassendes Pflegegesetz zu schaffen, und deshalb werde ich heute dem vorliegenden Antrag, keinen Einspruch zu erheben, nicht zustimmen.
12.11
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.
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