BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 60

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12.11.09

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Präsident! Gospod president! Herr Staatssekretär! Gospod državni sekretar! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal betonen, weil uns das sehr wichtig ist, dass dieses Gesetz, wie Kollegin Roth-Halvax bereits gesagt hat, ein Übergangsgesetz ist, eine Notlösung. Auch die SPÖ stellt sich eine seriöse Pflegepolitik anders vor. Punkte, die wir einfordern, werde ich zum Schluss kurz erwähnen.

Die Notlösung soll jenen Pflegebedürftigen sowie ihren Familien und Angehörigen zu­gute kommen, die jetzt, weil illegale Beschäftigung vorliegt, kriminalisiert werden. Es ist dies eine Notlösung, die diese Pflegebedürftigen für einen kurzen Zeitraum von sieben Monaten entkriminalisiert. Ich hoffe wirklich, dass alle die Zeit bis zum 30. Juni 2007 dazu nützen werden, nach dieser Übergangsnotlösung am 1. Juli 2007 zu einer positi­ven Gesamtlösung zu kommen, die allen Beteiligten zugute kommt und auch akzeptiert werden kann.

Im Ausschuss wurde berichtet, dass die Verhandlungen laufen, und ich appelliere noch einmal an alle Verantwortlichen, an alle Beteiligten, dass sie diese Arbeit ernst neh­men. Anzeigen lösen keine Probleme! Anzeigen schaffen zusätzliche Probleme. Es ist nicht die Zeit für Schuldzuweisungen, sondern für konkrete Handlungen im Interesse aller Beteiligten.

Es ist für einen europäischen Sozialstaat unerträglich, dass laut Angaben zirka 40 000 ausländische Pflegekräfte in Österreich mehr oder weniger illegal tätig sind, und dies zu vergleichsweise niedrigen Löhnen. Fragen wir uns: Warum nehmen Men­schen illegale Beschäftigung in Anspruch? – Entweder deshalb, weil sie in ihrer Region kein adäquates Angebot haben, oder deswegen, weil sie sich dies nicht leisten können, oder deshalb, weil sie sich dessen gar nicht bewusst sind. Dies ist sicherlich nicht zu­frieden stellend. Schaffen wir einen Zugang zu einem Pflegedienst, dessen Qualität laufend kontrolliert und auch gesichert werden kann, und dies selbstverständlich unter Berücksichtigung der österreichischen Sozialstandards.

Die Politik ist gefordert, rasch zu handeln, gemeinsam mit allen Verantwortlichen eine Lösung zu finden. Wie mein Kollege Sodl schon gesagt hat, werden wir diesem Gesetz zustimmen. Pflege, meine Damen und Herren, ist ein Grundrecht. Man kann dieses Grundrecht nicht alleine mit einem Übergangsgesetz, mit einem Notgesetz lösen. Wei­tere wichtige Bausteine für eine seriöse Pflegepolitik sind notwendig, und diese werden von der SPÖ auch gefordert. Diese Punkte wären:

Erstens: Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an professioneller, ambu­lanter und stationärer Betreuungs- und Pflegeleistung. Was meinen wir damit? – Flä­chendeckender Ausbau mobiler Dienste, Ausbau der Tagesbetreuung, Tageszentren und Kurzzeitpflege, Ausbau von Nacht- und Wochenendpflege, Ausbau von betreuten beziehungsweise betreubaren Wohnformen, weitgehende Normalisierung in stationäre Pflege sowie weitgehende Vernetzung, Abstimmung und Integration.

Zweitens: Unterstützung und Absicherung von pflegenden Angehörigen. Dazu zählen verbesserte Information, verbesserte Beratung, verbesserte Schulung und eine Super­vision für pflegende Angehörige, Rechtsanspruch auf temporäre Arbeitszeitreduktion auf Wunsch und Beschäftigungsverhältnisse für pflegende Angehörige.

Drittens: Aufwertung der Beschäftigung.

Viertens: Nahtstellenmanagement Gesundheit und Pflege sowohl stationär als auch ambulant.

Fünftens: Schaffung von Anreizen für ehrenamtliche Betreuungsdienste.

 


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