alpolitische Handschrift das ist, das sieht man an den bereits erzielten Ergebnissen, zum Beispiel auch an der sozialen Staffelung der Pensionserhöhungen, die wohl uneingeschränkt heute schon, mit der jetzigen Erhöhung der Ausgleichszulage, ein Zeichen der Freude sind – und vielleicht, hoffentlich, gewiss auch Vorboten auf noch bessere Zeiten in Österreich! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
12.51
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfinger. Ich erteile es ihm.
12.52
Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Wenn ich meinen Vorrednern so zuhöre, weiß ich nicht ganz, ob sie immer Recht haben. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Meinen Sie Ihren Kollegen Mayer?)
Ich glaube, dass die Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze der richtige Schritt ist. Sie wurden auch in den letzten Jahren schon wesentlich erhöht; ich möchte mir die Zahlen jetzt sparen. Aber wenn man von einem Grundeinkommen spricht, muss man bei den Pensionisten schon unterscheiden: Woher hat er die Pension? Bezieht er eine ASVG-Pension? Hat er eine Bauernpension? Oder bezieht jemand eine Gewerbepension? – Die Ausgleichszulage, die der Staat bezahlt, ist ja nur die Differenz von der Grundpension auf den Ausgleichszulagenrichtsatz. (Ruf bei der ÖVP: Sehr richtig!)
Liebe Frau Kollegin Knoll! Sie haben hier den Eindruck erweckt, dass heute jeder in Österreich die 726 € oder die 1 056 € bekommen wird. Das stimmt ja bei weitem nicht! Ich habe hier zufällig einen Fall: Die Frau hat eine Eigenpension von der PVA und bekommt 615,77 €, abzüglich des Krankenkassenbeitrags von 30,48 €. Sie bekommt keine Ausgleichszulage, weil sie auch Nebeneinkünfte hat. Das heißt, es wird ihr zur Pension ein Ausgedinge zugerechnet, und daher ist es auf Grund der verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen ... (Bundesrat Konecny: Ein Scherz! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das ist kein Scherz, sondern das sind Tatsachen. (Präsident Kneifel gibt das Glockenzeichen.) Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen, die wir im ASVG haben, in der Bauernpension und in der gewerbliche Selbstständigenpension, haben wir verschiedene Auslegungen. Daher stimmt das eigentlich so nicht!
Grundsätzlich freuen wir uns darüber, dass es hier zu einer Richtsatzerhöhung kommt. Dieser wurde – wie Kollege Mayer schon gesagt hat – auch in den vergangenen Jahren wesentlich angehoben, und die Erhöhung führt jetzt neuerlich dazu, dass zirka 230 000 Menschen mehr Geld bekommen, unter ihnen, wie schon gesagt wurde, viele Frauen, die eine Witwenpension haben, die weniger Versicherungsmonate haben und deren Grundpension daher nicht so hoch ist. Wie gesagt, diese Anhebung ist unsererseits auf jeden Fall sehr zu begrüßen.
Von den Oppositionsparteien wird auch immer wieder kritisiert, dass die normalen Pensionserhöhungen und auch die Anhebung der Richtsätze zu gering seien. Vielleicht darf ich hier doch ein bisschen zurückblenden. Wir sollten eines nicht vergessen: Derzeit müssen wir Steuerzahler – und da gehören wir alle dazu – täglich 20 Millionen € nur an Zinsen für alte Schulden zurückbezahlen. 20 Millionen täglich (Bundesrat Kraml: Nicht nur für alte! – Bundesrat Gruber: Auch für die neuen!), und da ist noch kein Cent an Rückzahlung dabei! (Bundesrat Kraml: Haben Sie die neuen vergessen, Herr Kollege?) Insgesamt macht der Zinsendienst für die Staatsschuld in Österreich im Jahr 7 Milliarden € aus. Was könnte man mit diesem Geld nicht alles finanzieren?!
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