BundesratStenographisches Protokoll740. Sitzung / Seite 21

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im vorigen Jahr mit 4,1 Prozent und heuer ebenfalls mit den 5,22 Prozent gegenüber den 3,33 Prozent bei den Familien.

Es wird auch immer wieder Kritik daran laut. Ich bin trotzdem froh, dass es hier einen einstimmigen Beschluss dieser Erhöhung geben wird. Es gibt ja Leute, die zwar eine geringe Pension haben, die aber über dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. Wenn der Ausgleichszulagenrichtsatz jetzt stärker angehoben wird als die Pension, dann fallen natürlich auch mehr Leute darunter, die im Jahr 2006 noch nicht Ausgleichszulagen­empfänger waren. Die werden dann neu als Ausgleichszulagenempfänger geführt, weil das eben stärker angehoben wird. Das ist eben so, aber das wird oft bekrittelt. Das ist eine Tatsache. Das ist ganz normal, dass das geschieht. (Bundesrat Konecny: Ja, und?) Selbstverständlich gibt es da Kritik im Nationalrat, und ich höre das auch über Aussendungen und so weiter, Herr Bundesrat. Das wird kritisiert, und ist auch von Ihrer Fraktion kritisiert worden, möchte ich nur sagen. (Bundesrat Reisenberger: Sicher nicht mit der Begründung! Genau zuhören!) – Ich höre schon sehr gut zu und kenne mich in der Materie auch sehr gut aus, Herr Bundesrat. (Bundesrat Reisenberger: Das bezweifle ich manchmal!)

Außerdem ist es auch so, dass jene Leute, die einen Ausgleichszulagenrichtsatz be­kommen, auch von sämtlichen Gebühren befreit sind. Das ist ein zusätzlicher Vorteil, sodass jene Leute, die um ein paar Euro über den Ausgleichszulagenrichtsatz liegen, im Prinzip schlechter fahren, als jene, die eine Ausgleichszulage bekommen. Das ist so. Dass es Leute gibt – und das ist heute auch angesprochen worden –, die diesen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht bekommen, obwohl sie eine noch geringere Rente haben, nur 400 € oder 450 € bekommen, das ist darauf zurückzuführen, dass es im bäuerlichen Bereich noch ein fiktives Ausgedinge gibt. Da wird dann für Kost und Logis etwas abgerechnet, und das ist dann eben so.

Soziale Gerechtigkeit ist eine Sache der Verhandlung. Ich bin auch sehr froh darüber, dass Sie das Thema soziale Gerechtigkeit angeschnitten haben, Frau Bundesrätin. Es gibt die Rechtsprechung, aber Gerechtigkeit ist in vielen Bereichen eine Auffassungs­sache. Ich bin auch für soziale Gerechtigkeit, nur haben die Leute dazu oft einen unter­schiedlichen Zugang, was sozial gerecht ist, aber das ist eben einmal so, und darüber sollte man auch diskutieren. Tatsache ist, dass jetzt 230 Personen von dieser außer­ordentlichen Erhöhung der Ausgleichszulage in Österreich profitieren. Das Ganze ist natürlich auch mit Mehrkosten von 76 Millionen € verbunden. (Bundesrat Schimböck: 230 000 Personen sind es!) – 230 000 Personen sind es! Entschuldigung und danke für die Aufmerksamkeit! Es ist ein Zeichen dafür, dass jemand aufmerksam zuhört. 230 000 Personen sind das richtigerweise bei Kosten von 76 Millionen €. (Bundesrat Reisenberger: Das war also nur ein Test!)

Ich sage Ihnen, es ist ein wichtiger Schritt, der gesetzt worden ist. Es ist Sozialpolitik, und Sozialpolitik ist natürlich auch immer eine Art von Umverteilung. Dazu bekennen sich ja auch alle und das muss auch so sein. Es muss soziale Gerechtigkeit herrschen.

Ich möchte jetzt noch ganz kurz zum 2. Tagesordnungspunkt etwas sagen, und zwar betrifft das die Aufhebung der Parallelrechnung auch bei weniger als 36 Versiche­rungsmonaten. Das betrifft hauptsächlich Invaliditätspensionisten, weil andere ja nicht darunterfallen. Wer bereits vor dem 1. Jänner 2005 50 Jahre alt war, den betrifft das ja nicht. Das sind hauptsächlich Invaliditätspensionisten, die das betrifft, und ich denke, dass das ein wichtiger Schritt ist, der auch die Durchführung erleichtert und bei dem Einstimmigkeit herrscht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP so­wie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

13.07

 


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