Frau Kollegin Knoll! Alles, was Sie gesagt haben, kann man nicht widerlegen, weil ... (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ.) Das würde hier zu einer tagesfüllenden Veranstaltung verkommen, denn es gibt allem, was Sie gesagt haben, ein entsprechendes Argument dagegenzusetzen. Ich möchte Ihre Aussage, liebe Frau Kollegin Knoll, kommentieren beziehungsweise berichtigen.
Sie haben behauptet, wir haben die Goldreserven
verscherbelt, um die Staatsfinanzen zu sanieren. (Demonstrativer Beifall des
Bundesrates Konecny.)
Das ist, auf gut Alemannisch gesagt, ein Schmarren, und ich möchte
Ihnen jetzt auch erklären, warum. Was den Goldbestand betrifft, so wurde
seit dem Jahr 2000 sogar nur halb so viel davon verkauft wie vor
2000. Insgesamt wurden von 1999 bis 2006 knapp 105 Tonnen Gold verkauft.
In den sieben Jahren davor – 1992 bis 1999 – wurden
238 Tonnen verkauft! Wer hat damals den Bundeskanzler gestellt? Wer
hat damals den Finanzminister gestellt? Das war doch Ihre Partei! (Bundesrat
Reisenberger: Und wer war damals in
der Regierung?)
Da kommt mir doch spontan die Frage: Was haben Sie damals
mit dem Erlös dieser Goldverkäufe gemacht? Sensationell, Frau Knoll!
Doppelt so viel verkauft! Was haben Sie damals mit dem Erlös gemacht? Das
frage ich Sie. Darauf haben Sie sicher keine Antwort. (Beifall bei der
ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
Letzter Satz, Herr Präsident: Der Abbau der
Goldreserven entspricht einem internationalen Trend und wird in einem
weltweiten Abkommen zwischen den Zentralbanken geregelt und nicht
von der ÖVP. Das sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben. – Danke
schön. (Beifall bei der ÖVP
sowie des Bundesrates Ing. Kampl. –
Abg. Reisenberger: Jetzt
erzählt er uns auch noch, dass sie das Gold verkaufen mussten!)
13.01
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dolinschek. Ich erteile es ihm.
13.01
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausgleichszulagen sowohl für Alleinstehende als auch für Familien werden erheblich stärker erhöht, als dies bei den Pensionen der Fall ist. Im Prinzip haben sich alle Fraktionen im Hohen Haus dazu bekannt, dass das mehr als gewöhnlich erhöht wird, also nicht mit 1,6 Prozent, auch nicht mit Einmalzahlungen, sondern darüber hinaus. Das hat in den letzten Jahren ja auch schon Tradition in diesem Haus. Ich erinnere nur daran – und das ist heute auch schon von Ihnen gesagt worden –, dass sie seit 1999 wesentlich erhöht worden ist, und zwar beim Familienrichtsatz bis zum heurigen Jahr um 25,5 Prozent und bei den Alleinstehenden um 17 Prozent, und das ist schon etwas. Wenn man den Verbraucherpreisindex heranzieht, so ist der im selben Zeitraum um 15,7 Prozent gestiegen. Wir haben das also wesentlich angehoben.
Es war auch notwendig, dass wir das stärker angehoben haben, damit bestimmte Summen herauskommen. Wenn ich das hier noch sagen darf: Beim Familienrichtsatz zum Beispiel sind wir jetzt bei 1 091 € gegenüber 841 € im Jahr 1999. Das ist ein Plus von 250 €, wenn man das ausrechnet, und bei den Alleinstehenden ist es ein Plus von 136 € von den 590 € im Jahr 1999 weg.
Es ist auch bereits gesagt worden, dass die stärkste Erhöhung im Jahr 1994 stattfand. Frau Mag. Knoll! Ich darf auch daran erinnern, dass im Jahr 2003 der Familienrichtsatz um 6,8 Prozent erhöht worden ist. Der Satz ist von 900 € im Jahr 2002 auf 965,53 € erhöht worden. Deswegen hat man bei den Alleinstehenden etwas mehr nachgezogen,
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