BundesratStenographisches Protokoll741. Sitzung / Seite 102

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gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werdende Fort- und Weiterbildung der Lehrer.

Bedarfsgerechter Ausbau ganztägiger Schulformen, Evaluierung des Unterrichts, Aktu­alisierung der Lehrpläne – um nur einige Beispiele zu nennen – haben ebenfalls Eingang in das Regierungsprogramm gefunden, wie auch die Schaffung von Bildungs­direktionen, was auch eine Bestätigung dafür ist, dass das Burgenland bereits den richtigen Weg eingeschlagen hat.

Als weiteren Meilenstein sehe ich im Regierungsprogramm die Bildungsgarantie bis zum 18. Lebensjahr durch den Besuch einer weiterführenden Schule, durch ein Aus­bildungsprogramm oder eine Lehrstelle. Diesen Schwerpunkt hat Bundeskanzler Gusenbauer selbst in diesen Räumlichkeiten vor einigen Stunden ebenfalls ange­sprochen.

In der Erwachsenenbildung kommt es durch die Verbesserung der Bildungskarenz, die Erleichterung des Zuganges zur Weiterbildung beziehungsweise den Ausbau der Bildungsberatung und die Einführung eines bundesweiten Bildungspasses ebenfalls zu einer Qualitätssteigerung.

Ein Wermutstropfen im neuen Regierungsprogramm ist meiner Meinung nach die Beibehaltung der Studiengebühren. Hier wissen wir, dass die ÖVP zu einer völligen Aufgabe derselben leider nicht bereit war. Ich denke daher, dass ein Überdenken dieser Regelung notwendig ist. Eine Befreiung von den Studiengebühren könnte ich mir als sehr weitreichend vorstellen, zum Beispiel in Form von freiwilligem Einsatz der Studenten in so genannten Blaulichtorganisationen – wie das jetzt schon zahlreich der Fall ist –, aber auch in Vereinen, wenn Studenten in der Jugendarbeit tätig sind.

Als weiteren Meilenstein für die SPÖ – und ich denke, auch als kleinen persönlichen Erfolg – betrachte ich einen weiteren inhaltlichen Bereich im Regierungsprogramm. In der Plenarsitzung vom 21.4.2006 brachte ich diesbezüglich einen Entschließungs­antrag ein, gerichtet an die Bundesregierung. Mit den Stimmen von SPÖ und Grünen wurde er damals gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen mehrheitlich ange­nommen.

Hätte es die Nationalratswahl mit dem uns bekannten Ausgang im vorigen Jahr nicht gegeben, würde dieser Entschließungsantrag wahrscheinlich noch weiterhin in der Schublade der alten, der ehemaligen Regierung dahinvegetieren. Ich meine damit den von mir in der Sitzung des Bundesrates am 21. April vorigen Jahres eingebrachten Entschließungsantrag für Wählen ab 16 auch bei bundesweiten Wahlen. Dieser Themenkomplex wurde ja heute ebenfalls bereits einige Male verbalisiert. Burgenlands Gemeinden und das Land Burgenland sind auch hier – neben einigen weiteren Bundesländern – österreichweit als Vorbild anzusehen.

Ich danke daher vor allem meinen Kollegen von der ÖVP dafür, dass sie von ihrer ursprünglichen Meinung, Wählen ab 16 auf Bundesebene erst dann zu ermöglichen, wenn Wählen ab 16 auf Länderebene in allen Ländern eingeführt wurde, abgegangen sind, und freue mich darüber, dass die ÖVP unseren Antrag „Wählen ab 16 auch auf Bundesebene“ nun ebenfalls unterstützt und dadurch den Jugendlichen ihr demokratisches Recht, auch bei bundesweiten Wahlen mitentscheiden zu dürfen, nicht weiter verwehrt. Ich darf mich im Namen aller Jugendlichen Österreichs nochmals sehr herzlich für diese demokratiepolitische Reife und Einsicht bedanken.

Als positiv erachte ich zuletzt noch die Verankerung der Kinderrechte als Grundrechte in der Bundesverfassung und endlich auch eine österreichweite Vereinheitlichung der Jugendschutzregelungen. Vom neuen Regierungsprogramm werden auch, denke ich, kräftige Impulse für die Länder, aber auch für die Gemeinden ausgehen.

 


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