Vizepräsident Jürgen
Weiss: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages ist
beabsichtigt, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie
5 und 6 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine
Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so
vorgehen.
Beschluss des
Nationalrates vom 7. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Ökostromgesetz geändert wird (114/A und 35 d.B. sowie
7663/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen
Weiss: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen
zum 1. Punkt.
Berichterstatterin
ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Mag. Susanne
Neuwirth: Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. März 2007 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird, liegt
Ihnen in Schriftform vor. Ich komme daher gleich zum Antrag.
Der Ausschuss
für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am
20. März 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, erstens gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zweitens
dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44
Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige
Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
10.51
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dieser Ökostrom-Novelle nicht zustimmen, und zwar aus folgendem Grund: weil sie uns nicht genug ist!
Die Ökostromgesetz-Novelle 2006 war in den Augen der Grünen ein großer Rückschritt; damals war es zum Teil auch noch für die SPÖ ein Rückschritt. Die Novelle war deshalb ein Rückschritt, weil der Ausbau von Ökostromanlagen gedeckelt worden ist. Die Novelle war ein Rückschritt, weil eine Zählpunktpauschale eingeführt worden ist, etwas, was in unseren Augen sozial ungerecht ist und außerdem einem wirklich sinnvollen und bewussten Umgang mit Energie eher konträr gegenübersteht als förderlich ist. Und die Ökostromgesetz-Novelle 2006 war ein Rückschritt, weil die Planungssicherheit für Ökostrombetreiber nach wie vor nicht gegeben ist.
Klimaschutz ist in letzter Zeit in aller Munde. Herr Bundesminister Bartenstein nimmt dieses Wort zwar nicht so oft in den Mund, aber allgemein spricht man jetzt doch vermehrt darüber. Der Grund, warum Klimaschutz in aller Munde ist, liegt eher darin, dass Wissenschaftler eindeutig und einhellig bestätigen, dass bis jetzt im Bereich des Klimaschutzes zu wenig getan worden ist, um einen Klimawandel wirklich aufhalten zu können. Die Wissenschafter haben auch festgestellt, dass Klimaschutz weniger kosten würde, als die Folgen des Klimawandels uns kosten werden!
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